JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Köln > Verkündungsdatum > 11 / 2007
Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Sozialplanabfindung |
| Leitsatz: | 1. Heißt es in der Präambel eines Sozialplans, dass dieser zum Ausgleich bzw. zur Milderung der wirtschaftlichen Nachteile vereinbart wird, die den Arbeitnehmern durch einen im Interessenausgleich beschriebenen Personalabbau entstehen, so findet der Sozialplan - vorbehaltlich hiervon abweichender Regelungen in dessen Einzelbestimmungen - grundsätzlich nur auf diejenigen Arbeitnehmer Anwendung, die von dem im Interessenausgleich bezeichneten Personalabbau betroffen sind. 2. Hat ein Interessenausgleich allein die Stilllegung eines Betriebsteils und den sich hieraus ergebenden Wegfall der dortigen oder damit in Verbindung stehenden Arbeitsplätze zum Gegenstand, werden von ihm keine betriebsbedingten Kündigungen erfasst, die auf anderen, von der Teilbetriebsstilllegung unabhängigen Gründen (hier: der Umverteilung von nach der Teilbetriebsstilllegung weiterhin vorhandenen Tätigkeiten) beruhen. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 Sa 911/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Kündigung - Diebstahl - fehlerhafte Ware |
| Leitsatz: | 1. Entwendet ein Verkäufer aus dem Baumarkt, in dem er beschäftigt ist, 2 Kartons fehlerhafte Fliesen, so kann dies den Arbeitgeber zu einer fristlosen Kündigung jedenfalls dann berechtigen, wenn er die strikte Anweisung erteilt hatte, abgeschriebene Ware dürfe von Beschäftigten nur mit seiner Zustimmung mitgenommen werden, die Befolgung dieser Anweisung sei quasi deren "Lebensversicherung". 2. Bei einem vorsätzlichen Eigentumsdelikt zu Lasten des Arbeitgebers bedarf es vor Ausspruch der Kündigung keiner vorherigen Abmahnung. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 9 Sa 866/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung |
| Leitsatz: | 1. Die Haftungsverteilung nach § 613 a Abs. 2 BGB gehört zu den rechtlichen Folgen des Übergangs, über die nach § 613 a Abs. 5 Ziff. 3 BGB zu unterrichten ist. 2. Bei der Prüfung, ob die Widerspruchsfrist nach § 613 a BGB wegen einer unrichtigen oder unvollständigen Unterrichtung nicht in Gang gesetzt wurde, ist nicht darauf abzustellen, ob der Unterrichtsmangel kausal dafür war, dass der Arbeitnehmer dem Übergang zunächst nicht widersprochen hat. 3. Für die Ausübung des Widerspruchsrechts nach § 613 a Abs. 6 BGB gibt es keine generelle Höchstfrist. 4. Das Recht zur Ausübung des Widerspruchsrechts kann verwirkt werden. Allein die Weiterarbeit bei dem Betrieberwerber erfüllt nicht das erforderliche Umstandsmoment. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 9 Sa 146/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, TVG |
| Schlagworte: | 13. Monatseinkommen |
| Leitsatz: | Kein Verzicht auf Zahlung eines 13. Monatseinkommens auch für die Zukunft durch zweimalige widerspruchslose Hinnahme der Nichtzahlung. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 4 Sa 1154/07 | |