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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht KölnVerkündungsdatum08 / 2007 

Landesarbeitsgericht Köln

Entscheidungen 08 / 2007



Insgesamt sind 40 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 37 bis 40:


LAG-KOELN – Urteil, 4 Sa 233/07 vom 03.08.2007

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Änderungskündigung
Leitsatz:Zur Unzulässigkeit des Auseinanderfallens des Zeitpunktes, an dem das Änderungsangebot wirksam werden soll, und des aufgrund der geltenden Kündigungsfristen einzuhaltenden Beendigungszeitpunktes (im Anschluss an BAG 21.09.2006 - 2 AZR 120/06).
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 4 Sa 233/07



LAG-KOELN – Urteil, 3 Sa 406/07 vom 01.08.2007

Rechtsgebiete:TVG, BetrVG
Schlagworte:Jahressonderzahlung, Nachwirkung, andere Abmachung, Tarifpluralität
Leitsatz:Andere Abmachung i. S. v. § 4 Abs. 5 TVG kann sowohl ein neuer Tarifvertrag als auch eine Betriebsvereinbarung oder eine individualvertragliche Vereinbarung sein. Voraussetzung ist aber immer, dass diese Abmachung für das konkrete Arbeitsverhältnis gilt und das jeweilige Arbeitsverhältnis erfasst.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 3 Sa 406/07

LAG-KOELN – Urteil, 3 Sa 906/06 vom 01.08.2007

Rechtsgebiete:BAT, BGB, KSchG
Schlagworte:Änderungskündigung, Versetzung, Direktionsrecht, Verhältnismäßigkeit, Unkündbarkeit, Bonn/Berlin
Leitsatz:1. Eine Änderungskündigung, deren Ziel in gleicher Weise gestützt auf das arbeitgeberseitige Direktionsrecht erreicht werden kann, ist unverhältnismäßig. Das gilt unabhängig davon, ob der gekündigte Arbeitnehmer die Änderungskündigung unter Vorbehalt angenommen hat.

2. Eine solche unwirksame Änderungskündigung kann regelmäßig nicht in eine Direktionsrechtsausübung umgedeutet werden.

3. § 1 Abs. 5 KSchG ist auf außerordentliche Kündigungen nicht anwendbar.

4. Auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 55 Abs. 2 Unterabsatz 1 S. 2 BAT kann eine betriebsbedingte außerordentliche Änderungskündigung mit Auslauffrist ausnahmsweise zulässig sein (ständige BAG-Rechtsprechung).
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 3 Sa 906/06

LAG-KOELN – Urteil, 3 Sa 232/07 vom 01.08.2007

Rechtsgebiete:TzBfG
Schlagworte:Befristung, Lektor, Verschleißtatbestand
Leitsatz:1. Es gibt keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse für die These, dass der Aktualitätsbezug des Unterrichts eines Fremdsprachenlektors bei einem längeren Aufenthalt in Deutschland nicht mehr gewährleistet sei (Anschluss an BAG 20.09.1995 - 7 AZR 70/95 - NZA 1996, 696).

2. Das Berufen auf den sog. Verschleißtatbestand i. S. v. § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG ist jedenfalls gegenüber einem Fremdsprachenlektor ausgeschlossen, der bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses seit 13 Jahren nicht in seinem Heimatland (hier: China) gelebt hat.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 3 Sa 232/07


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