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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht KölnVerkündungsdatum06 / 2007 

Landesarbeitsgericht Köln

Entscheidungen 06 / 2007



Insgesamt sind 27 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 25 bis 28:


LAG-KOELN – Urteil, 14 Sa 1225/06 vom 04.06.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Widerspruch gegen Betriebsübergang
Leitsatz:1. Die Widerspruchsfrist gegen einen Betriebsübergang gemäß § 613 a Abs. 6 BGB beginnt erst mit vollständiger, fehlerfreier Unterrichtung des Arbeitnehmers (im Anschluss an BAG, Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 305/05 - NZA 2006, 1268 ff.).

2. Eine Unterrichtung ist auch dann fehlerhaft, wenn die wirtschaftliche Lage des Betriebsübernehmers wesentlich besser dargestellt wird, als sie tatsächlich ist, denn eine wahrheitsgemäße Information bildet eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für den Arbeitnehmer bei der möglichen Ausübung des Widerspruchsrechts.

3. Eine Verwirkung des Widerspruchsrechts kommt zumindest solange nicht in Betracht, solange die Falschangaben nicht korrigiert worden sind.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 14 Sa 1225/06



LAG-KOELN – Urteil, 14 Sa 201/07 vom 04.06.2007

Rechtsgebiete:BetrVG, AGG
Schlagworte:Gleichbehandlung im Sozialplan
Leitsatz:1. Es verstößt nicht gegen § 75 BetrVG, wenn in einem Sozialplan für Arbeitnehmer, die unmittelbar nach ihrem Ausscheiden in den vorgezogenen Ruhestand gehen können, geringere Sozialplanleistungen vorgesehen werden.

2. Nach § 10 Nr. 6 AGG ist eine entsprechende Differenzierung in Sozialplänen zulässig.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 14 Sa 201/07

LAG-KOELN – Urteil, 11 Sa 1329/06 vom 01.06.2007

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Auslegung eines arbeitsvertraglich vereinbarten Qualifikationserfordernisses
Leitsatz:1. Heißt es in einem Arbeitsvertrag, die Anstellung des Arbeitnehmers (als Büromanager) setzt voraus, dass dieser erfolgreich ein Seminar zur Fortbildung bei der zuständigen IHK als Buchhalter absolviert, ist diese Regelung gemäß §§ 133, 157 BGB jedenfalls dahin auszulegen, dass das Arbeitsverhältnis erst dann in Vollzug gesetzt werden soll, wenn und soweit der Arbeitnehmer die Qualifikationen aufweist, um die vertraglich vereinbarten Tätigkeiten als Büromanager ordnungsgemäß verrichten zu können.

2. Eine Verdienstabrechnung stellt mangels Einhaltung der gesetzlichen Schriftform (§§ 781, 126 BGB) kein abstraktes Schuldanerkenntnis i. S. d. § 781 BGB dar (im Anschluss an LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.10.2002 - 9 Sa 654/02, LAGE § 781 BGB Nr. 5).
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 Sa 1329/06


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