JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Köln > Verkündungsdatum > 05 / 2007
Insgesamt sind 19 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, TVG |
| Schlagworte: | Tantieme, Bezugnahme auf Tarifvertrag, Nachbindung, Nachwirkung, andere Abmachung i. S. d. § 4 TVG |
| Leitsatz: | 1. Der Anspruch auf vereinbarte Tantieme besteht auch dann, wenn der Arbeitgeber trotz Vorliegens ihrer Voraussetzungen ihre Festlegung unterlässt. 2. Zur Frage der Anwendung eines bei Vertragsschluss in Bezug genommenen damals einschlägigen Tarifvertrages, wenn später sowohl der Betrieb als auch der zum leitenden Angestellten aufgerückte Arbeitnehmer aus dem Geltungsbereich des Tarifvertrages herausgefallen sind. 3. "Andere Abmachung" i. S. d. § 4 TVG. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 10 Sa 567/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BetrVG, ArbGG |
| Schlagworte: | Lohnabrechnung, Erläuterung, Entschädigung |
| Leitsatz: | 1. Nach § 242 BGB i. V. m. § 82 Abs. 2 S. 1 BetrVG hat auch in betriebsratslosen Betrieben der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass ihm der Arbeitgeber die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert. 2. Dieser Anspruch bezieht sich nur auf die erteilte Lohnabrechnung und beinhaltet keinen Anspruch auf Auskunft über - nach Ansicht der klagenden Partei - nicht oder nicht im richtigen Umfang abgerechnete überobligatorische Leistungen. 3. Eine Verbindung einer Erläuterungsklage mit einem Antrag nach § 61 Abs. 2 ArbGG auf Entschädigung bei fehlender Erläuterung binnen einer bestimmten Frist und einer nach (verspäteter) Erläuterung zur beziffernden Zahlungsklage ist unzulässig. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 Ta 27/07 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, SGB XII, ZPO |
| Schlagworte: | PKH |
| Leitsatz: | Berücksichtigung von Sparguthaben bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 11 Ta 82/07 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung |
| Leitsatz: | 1. Im Verfahren auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage ist nicht zu klären, wann die Kündigung tatsächlich zugegangen ist. Gegenstand ist allein die Prüfung, ob die - ggf. unterstellte - verspätete Klageerhebung vom Arbeitnehmer verschuldet ist oder nicht. 2. Kündigt der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der während eines im Ausland verbrachten Erholungsurlaubs erkrankt, durch ein an die inländische Anschrift gerichtetes Schreiben, so ist dem Arbeitnehmer, der aufgrund seiner Erkrankung erst nach Ablauf der Klagefrist zurückkehrt, jedenfalls dann nachträgliche Klagezulassung zu gewähren, wenn er dem Arbeitgeber seine Faxanschrift und Postanschrift im Ausland mitgeteilt hatte und der Arbeitgeber ihm dennoch keine Mitteilung über die Kündigung im Ausland hatte zukommen lassen. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 Ta 51/07 | |