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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht KölnVerkündungsdatum02 / 2007 

Landesarbeitsgericht Köln

Entscheidungen 02 / 2007



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-KOELN – Urteil, 10 Sa 1012/06 vom 22.02.2007

Rechtsgebiete:KSchG, BGB
Schlagworte:Betriebsteilübergang, Betriebsstilllegung
Leitsatz:Abgrenzung Betriebsteilübergang/Stilllegung bei Auftragsnachfolge in der Reinigungsbranche.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 10 Sa 1012/06



LAG-KOELN – Urteil, 6 Sa 974/06 vom 22.02.2007

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Interessenausgleich, Namensliste, Sozialauswahl
Leitsatz:Die Rechtfolgen des § 1 Abs. 5 KSchG (Vermutung der Betriebsbedingtheit der Kündigung, Überprüfung der sozialen Auswahl nur auf grobe Fehlerhaftigkeit) werden auch durch eine Teil-Namensliste ausgelöst, die nicht alle der kündigungsbetroffenen Arbeitnehmer erfasst. Entscheidend ist, dass sich die Betriebsparteien auf die namentlich genannten Arbeitnehmer endgültig geeinigt haben.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 6 Sa 974/06

LAG-KOELN – Beschluss, 9 TaBV 40/06 vom 13.02.2007

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Betriebsrat, Wahlanfechtung, Betriebsbegriff
Leitsatz:1. Die in einer Niederlassung untergebrachten Abteilungen Vertrieb und Zentrale stellen Betriebsteile des Hauptbetriebs dar, wenn sie von einem zentralen Vertriebsdirektor und zentralen Fachbereichsleitern geführt werden.

2. Zur Unwirksamkeit einer Betriebsratswahl bei Verkennung des Betriebsbegriffs.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 TaBV 40/06

LAG-KOELN – Urteil, 2 Sa 1039/06 vom 12.02.2007

Rechtsgebiete:TVG, BGB
Schlagworte:Vergütung nach Versetzung zu Vivento
Leitsatz:Durch die vertragliche Vereinbarung der jeweils auf die Arbeitgeberin anwendbaren Tarifverträge können auch verschlechterte Arbeitsbedingungen zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses werden. Die absolute Vergütungshöhe kann sich auch zum Negativen ändern. Dies gilt insbesondere dann, wenn damit eine Beschäftigungssicherung verbunden ist. Eine Nichtigkeit des Vergütungssystems und der absoluten Vergütungshöhe des in der Beschäftigungseinheit Vivento geltenden TV Ratio 2004 ist nicht ersichtlich.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 2 Sa 1039/06


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