JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Köln > Verkündungsdatum > 02 / 2007
Landesarbeitsgericht Köln
Entscheidungen 02 / 2007
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
LAG-KOELN – Urteil, 10 Sa 1012/06 vom 22.02.2007
| Rechtsgebiete: | KSchG, BGB |
| Schlagworte: | Betriebsteilübergang, Betriebsstilllegung |
| Leitsatz: | Abgrenzung Betriebsteilübergang/Stilllegung bei Auftragsnachfolge in der Reinigungsbranche. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 10 Sa 1012/06 |
LAG-KOELN – Urteil, 6 Sa 974/06 vom 22.02.2007
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Interessenausgleich, Namensliste, Sozialauswahl |
| Leitsatz: | Die Rechtfolgen des § 1 Abs. 5 KSchG (Vermutung der Betriebsbedingtheit der Kündigung, Überprüfung der sozialen Auswahl nur auf grobe Fehlerhaftigkeit) werden auch durch eine Teil-Namensliste ausgelöst, die nicht alle der kündigungsbetroffenen Arbeitnehmer erfasst. Entscheidend ist, dass sich die Betriebsparteien auf die namentlich genannten Arbeitnehmer endgültig geeinigt haben. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 6 Sa 974/06 |
LAG-KOELN – Beschluss, 9 TaBV 40/06 vom 13.02.2007
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Betriebsrat, Wahlanfechtung, Betriebsbegriff |
| Leitsatz: | 1. Die in einer Niederlassung untergebrachten Abteilungen Vertrieb und Zentrale stellen Betriebsteile des Hauptbetriebs dar, wenn sie von einem zentralen Vertriebsdirektor und zentralen Fachbereichsleitern geführt werden.
2. Zur Unwirksamkeit einer Betriebsratswahl bei Verkennung des Betriebsbegriffs. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 TaBV 40/06 |
LAG-KOELN – Urteil, 2 Sa 1039/06 vom 12.02.2007
| Rechtsgebiete: | TVG, BGB |
| Schlagworte: | Vergütung nach Versetzung zu Vivento |
| Leitsatz: | Durch die vertragliche Vereinbarung der jeweils auf die Arbeitgeberin anwendbaren Tarifverträge können auch verschlechterte Arbeitsbedingungen zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses werden. Die absolute Vergütungshöhe kann sich auch zum Negativen ändern. Dies gilt insbesondere dann, wenn damit eine Beschäftigungssicherung verbunden ist. Eine Nichtigkeit des Vergütungssystems und der absoluten Vergütungshöhe des in der Beschäftigungseinheit Vivento geltenden TV Ratio 2004 ist nicht ersichtlich. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 2 Sa 1039/06 |
Seite: 1 2
Weitere Urteile