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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht KölnVerkündungsdatum12 / 2006 

Landesarbeitsgericht Köln

Entscheidungen 12 / 2006



Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-KOELN – Beschluss, 3 Ta 448/06 vom 29.12.2006

Rechtsgebiete:ZPO, InsO
Schlagworte:PKH, Erfolgsaussicht, Insolvenztabelle, titulierte Forderung
Leitsatz:1. Der Insolvenzgläubiger braucht bei einer titulierten Forderung nicht darauf zu warten, dass der bestreitende Insolvenzverwalter seinen Widerspruch gerichtlich verfolgt, sondern hat ein eigenes rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung seines Gläubigerrechts.

2. Die pauschale Bezugnahme auf anderweitigen Akteninhalt ersetzt keinen Sachvortrag.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 3 Ta 448/06



LAG-KOELN – Beschluss, 4 Ta 449/06 vom 18.12.2006

Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG
Schlagworte:Mutwilligkeit, Prüfungszeitpunkt
Leitsatz:1. Auch für die Frage der Mutwilligkeit i.S.d. § 114 ZPO kommt es wie für die Frage der Erfolgsaussicht auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife an.

2. Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Rechtsverteidigung ursprünglich mutwillig war, sondern nur, ob sie - auch nach veränderten tatsächlichen Umständen - im Zeitpunkt der Bewilligungsreife als mutwillig anzusehen ist.

3. Mutwilligkeit und offensichtliche Mutwilligkeit i.S.d. § 11 a ArbGG liegen vor, wenn eine streitige Schadensersatzforderung (im vorliegenden Fall in Höhe von rund 190.000,00 ¤) nach Klageerhebung aber vor Stellung des Prozesskostenhilfeantrags durch einen Vergleich in einem anderen gerichtlichen Verfahren materiell erledigt worden ist.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 4 Ta 449/06

LAG-KOELN – Urteil, 11 Sa 507/06 vom 15.12.2006

Rechtsgebiete:TzBfG
Schlagworte:Haushaltsbefristung
Leitsatz:1. Erfordernis einer nachvollziehbaren Zweckbestimmung der Haushaltsmittel (im Anschluss an BAG, Urteil vom 18.10.2006, 7 AZR 419/05, juris).

2. Wird ein Arbeitnehmer eines gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 7 TzBfG befristeten Arbeitsvertrages aus Haushaltsmitteln vergütet, die für die Abdeckung eines vorübergehenden Mehrbedarfs vorgesehen sind, so muss der Arbeitgeber im Rahmen der zweckentsprechenden Beschäftigung eine Prognose im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vortragen, wonach er tatsächlich von einem nur vorübergehenden Mehrbedarf an Arbeitskräften ausgehen durfte und er den Arbeitnehmer mit diesen nur vorübergehend vermehrt anfallenden Aufgaben beschäftigen wollte.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 Sa 507/06

LAG-KOELN – Beschluss, 9 Ta 467/06 vom 15.12.2006

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Kündigungsschutzgesetz, Wartezeit, Verzicht
Leitsatz:Wird ein Arbeitnehmer auf besonderen Wunsch eines Kunden des Arbeitgebers eingestellt und verzichten die Arbeitsvertragsparteien ausdrücklich auf die Vereinbarung einer Probezeit, weil der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber auch aufgrund einer früheren Beschäftigung bekannt ist, so kann darin eine stillschweigende Übereinstimmung liegen, dass der Arbeitnehmer auch in den ersten 6 Monaten nur aus solchen Gründen gekündigt werden darf, die im Sinne von § 1 KSchG anzuerkennen sind.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 Ta 467/06


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