JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Köln > Verkündungsdatum > 09 / 2006
Insgesamt sind 20 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 17 bis 20:
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Abfindungsvereinbarung |
| Leitsatz: | 1. Eine anlässlich einer Arbeitgeberkündigung getroffene Abfindungsvereinbarung kann auch durch den Austausch von E-Mails zustandekommen. 2. Kündigt ein Arbeitnehmer nach Erhalt einer arbeitgeberseitigen Kündigung an, er werde noch vor Urlaubsantritt Kündigungsschutzklage erheben müssen, wenn er nicht per E-Mail eine Abfindungsangebot erhalte, und teilt der Arbeitgeber daraufhin dem Arbeitnehmer per E-Mail mit, er könne beruhigt in Urlaub fahren, bei seiner Situation ergebe sich ein Abfindungsbetrag von 9.803, 28 ¤, so ist dies als rechtsverbindliches Abfindungsangebot des Arbeitgebers zu werden. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 14 Sa 571/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Zurückbehaltungsrecht bei Prozessbeschäftigung |
| Leitsatz: | 1. Bietet ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Laufe eines Kündigungsschutzverfahrens eine sog. Prozessbeschäftigung an, so kann der Arbeitnehmer hinsichtlich rückständiger Entgeltansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. 2. Bei einer zweistufigen tariflichen Verfallfrist wird die Klagefrist durch die rechtzeitige Einreichung bei Gericht (§ 167 ZPO) gewahrt. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 14 (13) Sa 395/06 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Kündigung eines Lkw-Fahrers wegen Verkehrsverstößen |
| Leitsatz: | 1. Erhebliche Verkehrsverstöße eines Lkw-Fahrers rechtfertigen nach erfolgloser Abmahnung die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. 2. Ist ein Lkw-Fahrer bereits deshalb ermahnt und abgemahnt worden, weil er eine rot zeigende Ampel missachtet (Rotlichtverstoß) und Beladungsvorschriften für den Gefahrgut-Lkw nicht eingehalten hat, und begeht er anschließend eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, die zu einem einmonatigen Fahrverbot führt, und fährt mit verkehrsunsicherer Bereifung, weil er die vorgeschriebene tägliche Reifenkontrolle unterlassen hat, ist eine darauf beruhende Kündigung gerechtfertigt. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 14 Sa 635/06 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO, BGB |
| Schlagworte: | Berufungsfrist bei nicht zugestelltem Urteil |
| Leitsatz: | § 66 Abs. 1 ArbGG statuiert entgegen einer missverständlichen Formulierung des BAG (28.10.2004 - 8 AZR 492/03; 06.07.2005 - 4 AZR 35/04) bei nicht zugestelltem Urteil nicht eine Frist zur Einlegung der Berufung von 6 Monaten nach der Verkündung des Urteils. Vielmehr gilt zunächst eine Frist von 5 Monaten nach der Verkündung. Mit deren Ablauf beginnt die Einmonatsfrist für die Einlegung der Berufung. Bei Verkündung des Urteils am 30.09.2005 endete die Höchstfrist zur Einlegung der Berufung damit am 28.03.2006 und nicht am 30.03.2006. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 4 Sa 365/06 | |
"Landesarbeitsgericht Köln - Entscheidungen 09 / 2006 - Seite 5" © JuraForum.de — 2003-2012
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