JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Köln > Verkündungsdatum > 08 / 2006
Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BetrVG, TVG Einzelhandel |
| Schlagworte: | "Back Office", Eingruppierung |
| Leitsatz: | Einzelfall; Eingruppierung einer mit Schwerpunkt "Back Office" im Servicebereich einer Möbelfirma eingesetzten Verkaufsmitarbeiterin. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 5 TaBV 37/06 | |
| Rechtsgebiete: | InsO |
| Schlagworte: | Aufrechnung in der Insolvenz |
| Leitsatz: | 1. In der Insolvenz bleibt die Aufrechnung nach § 94 InsO zulässig, wenn die Aufrechnungslage bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestanden hat. 2. Deshalb kann ein Arbeitnehmer mit einer Vergütungsdifferenz, die daraus resultiert, dass der Arbeitgeber die Arbeitsleistung nicht mehr angenommen hat und der Arbeitnehmer daraufhin eine schlechter bezahlte Tätigkeit aufgenommen hat, gegen eine Forderung des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung einer zu Unrecht gewährten Zahlung, die vor Insolvenzeröffnung geleistet worden ist, aufrechnen. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 14 Sa 196/06 | |
| Rechtsgebiete: | Versorgungsordnung Deutschlandfunk |
| Schlagworte: | Altersversorgung Deutschlandfunk, Auslandsrente, Anrechnung Gesamtversorgung |
| Leitsatz: | Nach der Versorgungsordnung des Deutschlandfunks sind Leistungen aus einer paritätisch finanzierten ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen der Gesamtversorgung anrechenbar. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 3 Sa 600/06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, TzBfG, BGB, EFZG, MTV Deutsche Lufthansa AG |
| Schlagworte: | Freistellung, Vorfeiertag, Zeitausgleich, Gleichbehandlung, Entgeltfortzahlung, Annahmeverzug, Teilzeit |
| Leitsatz: | 1. Tarifvertragsparteien kommt bei der Vereinbarung von Tarifverträgen ein durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützter Entscheidungsspielraum zu, der lediglich willkürliche Regelungen ausschließt (hier. Berechnung einer Zeitgutschrift für eine kraft tariflicher Freistellungsregelung ausgefallenen Schicht). 2. Die sachliche Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung richtet sich maßgeblich nach dem Leistungszweck. 3. Annahmeverzugsansprüche kommen nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtwirksam von der Arbeitspflicht freigestellt hat. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 3 Sa 535/06 | |