JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Köln > Verkündungsdatum > 06 / 2006
Insgesamt sind 24 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 21 bis 24:
| Rechtsgebiete: | ETV Systemgastronomie |
| Schlagworte: | Eingruppierung |
| Leitsatz: | Zur Eingruppierung eines Betriebsleiterassistenten in der Systemgastronomie, hier: in Tarifgruppe 7 ETV Systemgastronomie. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 10 (5) Sa 1274/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO, ArbGG |
| Schlagworte: | Unterschlagung, Schadensschätzung, Aussetzung, Verjährung, Verspätung |
| Leitsatz: | 1. Eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO ist für den Haftungsgrund, also das anspruchsbegründende Ereignis selbst, nicht möglich. 2. Werden Einwände einer Partei gegen einen Schadensersatzanspruch, die auf eigenen Parteihandlungen in der Vergangenheit beruhen, erstmals außerhalb der Berufungsbegründungsfrist vorgebracht, so kann die Partei einen verspäteten Sachvortrag nicht mit einer erst kürzlich erfolgten Einsichtnahme in eine Ermittlungsakte entschuldigen. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 3 Sa 1655/05 | |
| Rechtsgebiete: | AVR, BGB |
| Schlagworte: | Kündigung, Ausschluss der ordentlichen Kündigung, wesentliche Einschränkung, Krankenhaus |
| Leitsatz: | 1. Die Schließung des zentralen Labors in einem Krankenhaus stellt keine wesentliche Einschränkung der Einrichtung im Sinne des § 15 Abs. 1 AVR dar. 2. Eine außerordentliche betriebsbedingte Beendigungskündigung ist in Extremfällen, in denen das Arbeitsverhältnis als Austauschverhältnis auf Dauer sinnentleert ist, gegenüber nach § 14 Abs. 5 AVR ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern zulässig. 3. Der Krankenhausträger kann bei Schließung des Zentrallabors verpflichtet sein, eine nach § 14 Abs. 5 AVR ordentlich unkündbare Medizinisch-Technische Assistentin des Labors (MTA-L) in den Bereichen Radiologie, Funktionsdiagnostik, Patientenaufnahme und Ambulanzen weiterzubeschäftigen, ggf. verbunden mit einer Herabgruppierung. Zu diesem Zweck kann er auch gehalten sein, einen geeigneten Arbeitsplatz frei zu kündigen. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 9 Sa 92/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Versäumnisurteil |
| Leitsatz: | Trotz eines objektiven Hindernisses beim Gericht zu erscheinen, liegt eine unverschuldete Säumnis nur vor, wenn die Partei den ihr bekannten Hinderungsgrund dem Gericht rechtzeitig mitgeteilt hat und dadurch eine Vertagung zumindest ermöglicht hat, es sei denn, eine solche Mitteilung war der Partei nicht oder nicht mehr rechtzeitig möglich. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 4 (2) Sa 309/06 | |
"Landesarbeitsgericht Köln - Entscheidungen 06 / 2006 - Seite 6" © JuraForum.de — 2003-2012
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