JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Köln > Verkündungsdatum > 05 / 2006
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| Rechtsgebiete: | GG, KSchG, BGB, TV Ratio Deutsche Telekom, MTV Telekom |
| Schlagworte: | Versetzung, Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb Vivento, Änderungskündigung, Verwirkung |
| Leitsatz: | 1. Die nicht einvernehmlich erfolgende Versetzung eines Arbeitnehmers in den Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb Vivento der Deutschen Telekom ist nur im Wege der Änderungskündigung rechtswirksam möglich. 2. Soweit § 5 Abs. 1 TV Ratio vorsieht, dass nach Maßgabe der §§ 3 und 4 TV Ratio "identifizierte" Arbeitnehmer im Wege des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts in den Betrieb Vivento versetzt werden können, haben die Tarifvertragsparteien die ihnen zukommende tarifliche Regelungsmacht überschritten. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 (5) Sa 1584/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Hinreichende Erfolgsaussicht |
| Leitsatz: | Wird eine Arbeitnehmerin, die vorher in einem anderen Unternehmen derselben Baumarktkette tätig war, in ein anderes Unternehmen dieser Baumarktkette aufgenommen, dort beschäftigt und vergütet, hat ein Klageantrag, der von einem Arbeitgeberwechsel ausgeht und eine von diesem Unternehmen ausgesprochene Kündigung angreift, hinreichende Aussicht auf Erfolg. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 14 Ta 181/06 | |
| Rechtsgebiete: | SGB III, InsO, KSchG |
| Schlagworte: | Insolvenzgeld, Anspruchsübergang, Schadensersatz, Insolvenzverwalter, Kündigung mit verkürzter Kündigungsfrist |
| Leitsatz: | 1. Nach § 187 SGB III übergegangene Ansprüche auf Arbeitsentgelt fallen zurück, wenn der Anspruch des Arbeitnehmers auf Insolvenzgeld abgelehnt wird. 2. Der Schadensersatzanspruch nach § 113 S. 3 InsO wegen vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses kann jedenfalls dann nicht in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 KSchG bemessen werden, wenn wie z.B. bei Organmitgliedern nach § 14 Abs. 1 Ziff.1 KSchG kein Kündigungsschutz bestand. 3. Bestand kein Kündigungsschutz, ist die Schadensersatzpflicht auf den reinen "Verfrühungsschaden" zu reduzieren. Es konnte dahingestellt bleiben, ob dieser bei Geschäftsführern einer GmbH entsprechend der Regelung für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft auf die Dauer von 2 Jahren zu beschränken ist (§87 Abs. 3 AktG). |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 9 (10) Sa 1462/05 | |
| Rechtsgebiete: | SGB III, InsO, KSchG |
| Schlagworte: | Insolvenzgeld, Anspruchsübergang, Schadensersatz, Insolvenzverwalter, Kündigung mit verkürzter Kündigungsfrist |
| Leitsatz: | 1. Nach § 187 SGB III übergegangene Ansprüche auf Arbeitsentgelt fallen zurück, wenn der Anspruch des Arbeitnehmers auf Insolvenzgeld abgelehnt wird. 2. Der Schadensersatzanspruch nach § 113 S. 3 InsO wegen vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses kann jedenfalls dann nicht in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 KSchG bemessen werden, wenn wie z.B. bei Organmitgliedern nach § 14 Abs.1 Ziff. 1 KSchG kein Kündigungsschutz bestand. 3. Bestand kein Kündigungsschutz, ist die Schadensersatzpflicht auf den reinen "Verfrühungsschaden" zu reduzieren. Es konnte dahin gestellt bleiben, ob dieser bei Geschäftsführern einer GmbH entsprechend der Regelung für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft auf die Dauer von 2 Jahren zu beschränken ist (§ 87 Abs. 3 AktG). |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 9 Sa 1461/05 | |
"Landesarbeitsgericht Köln - Entscheidungen 05 / 2006 - Seite 7" © JuraForum.de — 2003-2012
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