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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht KölnVerkündungsdatum05 / 2006 

Landesarbeitsgericht Köln

Entscheidungen 05 / 2006



Insgesamt sind 28 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-KOELN – Urteil, 3 Sa 225/06 vom 31.05.2006

Rechtsgebiete:TVK
Schlagworte:Vordienstzeit, Anrechnung, Orchester, Praktikum, unbillige Härte, unmittelbar anschließendes Arbeitsverhältnis
Leitsatz:1) Löst ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis mit seinem bisherigen Arbeitgeber auf und kommt er damit ganz wesentlich den Interessen des neuen Arbeitgebers an einer alsbaldigen Tätigkeitsaufnahme entgegen, so stellt die Nichtanrechnung der früheren Dienstzeiten eine unbillige Härte i. S. d. § 20 Abs. 4 TVK dar.

2) Eine Unterbrechung, die die Dauer der normalen Theater- und Konzertferien nicht überschreitet, hindert grundsätzlich nach § 20 Abs. 4 TVK eine Anrechnung von Vordienstzeiten nicht.

3) Zur Abgrenzung von Praktikum und Arbeitsverhältnis.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 3 Sa 225/06



LAG-KOELN – Beschluss, 11 (14) Ta 110/06 vom 29.05.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Streitwert, wiederkehrende Leistungen
Leitsatz:§ 42 Abs. 4 GKG beschränkt den Wert einer Klage insgesamt auf den Vierteljahresbezug, wenn ein Leistungsantrag auf wiederkehrende Leistung zusammen mit dem Feststellungsantrag auf Bestand des Arbeitsverhältnisses anhängig gemacht wird und wenn die künftigen Ansprüche allein von der Frage der wirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses abhängen und deren Höhe nicht bestritten ist.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 11 (14) Ta 110/06

LAG-KOELN – Urteil, 14 (5) Sa 1343/05 vom 29.05.2006

Rechtsgebiete:TVG
Schlagworte:Frachtführer als arbeitnehmerähnliche Person
Leitsatz:1. Ein Frachtführer, der mit eigenem Fahrzeug ständig für einen Auftraggeber Aufträge durchführt, ist kein Arbeitnehmer, wenn ihm vertraglich das Recht eingeräumt ist, die Fahrten durch Dritte durchführen zu lassen und Transportaufträge von Dritten anzunehmen.

2. Hat der Frachtführer nur diesen Auftraggeber und ist durch dessen Aufträge über Jahre ganztägig beschäftigt gewesen und bilden die daraus erzielten Einkünfte die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Frachtführers, so hat er den Status einer arbeitnehmerähnlichen Person.

3. Bei einer Kündigung von arbeitnehmerähnlichen Personen durch den Auftraggeber gelten nach langjähriger Beschäftigung die verlängerten Kündigungsfristen der §§ 622 Abs. 2 BGB, 29 Abs. 4 HAG.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 14 (5) Sa 1343/05

LAG-KOELN – Urteil, 14 (13) Sa 57/06 vom 29.05.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Gegenläufige betriebliche Übung
Leitsatz:1. Ist ein Anspruch auf Bezahlung von Pausenzeiten durch betriebliche Übung begründet worden, kann er durch eine gegenläufige betriebliche Übung wieder beseitigt werden (im Anschluss an BAG, Urteil vom 24.11.2004 - 10 AZR 202/04).

2. Ein Widerspruch gegen eine solche gegenläufige betriebliche Übung ist bei monatlicher Gewährung bzw. Nichtgewährung der Leistungen jedenfalls nicht mehr rechtzeitig, wenn er erst mehr als ein Jahr nach der Änderung erhoben wird.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 14 (13) Sa 57/06


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