JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Köln > Verkündungsdatum > 04 / 2006
Insgesamt sind 24 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Betriebsübergang bei einem Schrottverwertungsbetrieb |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 4 Sa 1291/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, EGBGB, HGB |
| Schlagworte: | Internationale Zuständigkeit, Niederlassung, Gerichtsstand des Vermögens, Erfüllungsort, Rechtswegzuständigkeit, sic-non-Fall, Arbeitnehmerstatus, Sozialversicherung, Versorgungsschaden, Rechtswahl |
| Leitsatz: | 1. Die gewerberechtliche Abmeldung der hiesigen Niederlassung eines ausländischen Unternehmens steht der Annahme der internationalen Zuständigkeit des deutschen Gerichts gem. §§ 23 und/oder 29 ZPO nicht entgegen, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung am alten Standort noch Vermögen vorhanden ist und Abwicklungsarbeiten durchgeführt werden. 2. Ist streitig, ob der Mitarbeiter einer türkischen Bank als Arbeitnehmer im Sinne des deutschen Arbeits- und Sozialversicherungsrechts oder als Beamter bzw. beamtenähnlicher "Verwaltungsangestellter" im Sinne des türkischen Rechts anzusehen ist, so entscheidet die Frage, das Recht welchen Staates anwendbar ist, zugleich über die Begründetheit der Klage. 3. Ein Arbeitsvertrag im Sinne von Art. 30 Abs. 2 EGBGB kann ausnahmsweise dann eine "engere Verbindung zu einem anderen Staat" aufweisen, wenn Vertragspartner eine ausländische Aktiengesellschaft ist, die sich zu 99.9 % im Eigentum des ausländischen Staates befindet. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 181/04 | |
| Rechtsgebiete: | GKG |
| Schlagworte: | Erinnerung gegen Kostenansatz |
| Leitsatz: | Nach § 66 I 1 GKG muss das Gericht über eine Erinnerung gegen den Kostenansatz instanzabschließend entscheiden. Erst gegen die Erinnerungsentscheidung ist - je nach Beschwer - ggf. die Beschwerde an das LAG statthaft. Beschränkt sich die 1. Instanz auf bloße Nichtabhilfe, ist zurückzuverweisen. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 10 Ta 129/06 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Rechtsanwaltsbeiordnung, Massearmut, Verbraucherinsolvenz |
| Leitsatz: | Die Einsetzung eines Rechtsanwalts als Treuhänder in der Verbraucherinsolvenz ist kein Kriterium, um diesem eine Anwaltsbeiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu versagen. Diese hat vielmehr zu erfolgen, wenn die Gegenseite durch einen Anwalt vertreten ist (§ 11 a ArbGG, § 121 Abs. 2 ZPO). Im übrigen ist sie dann erforderlich, wenn ein Treuhänder/Insolvenzverwalter, der nicht Anwalt ist, wegen der Schwierigkeit des Rechtsstreits einen Rechtsanwalt eingeschaltet hätte. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 2 Ta 98/06 | |