JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Köln > Verkündungsdatum > 02 / 2006
Insgesamt sind 27 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | TzBfG |
| Schlagworte: | Befristung, Befristungsgrundform, Projekt |
| Leitsatz: | Eine bestimmte Ausdrucksweise ist für die Vereinbarung der Befristungsgrundform gem. Nr. 2 Abs. 1 SR 2 y BAT nicht vorgeschrieben. Vielmehr ist durch Auslegung des Arbeitsvertrages zu ermitteln, welche Befristungsgrundform die Parteien vereinbart haben. Auch missverständliche und nach dem juristischen Sprachgebrauch unzutreffende Formulierungen sind unschädlich, wenn sich ein übereinstimmender Wille der Vertragspartner feststellen lässt. Grundsätzlich darf die wirtschaftliche Tätigkeit eines dauerhaft bestehenden Unternehmens oder die Verwaltungstätigkeit desselben nicht in einzelne "Projekte" zerlegt werden, um die Arbeitsverhältnisse dementsprechend zu befristen. Ein "Projekt" kann eine Befristung nur dann rechtfertigen, wenn die Prognoseanforderungen erfüllt sind, die das Bundesarbeitsgericht an die Befristung wegen vorübergehenden zusätzlichen Arbeitskräftebedarfs aufgrund betrieblicher Gründe anlegt. Eine Beschränkung der Prognose auf den Arbeitskräftebedarf in einem konkreten Projekt kommt daher grundsätzlich nicht in Betracht (a. A. BAG Urt. v. 25.08.2004 - 7 AZR 7/04 - AP Nr. 13 zu § 14 TzBfG). |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 Sa 1190/05 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Betriebsbedingte Kündigung, Unternehmerentscheidung, Sozialauswahl, Vergleichbarkeit, Austauschkündigung |
| Leitsatz: | 1. Beschließt ein Arbeitgeber, durch Stilllegung einzelner Produktionsanlagen seine Produktionskapazität zu verkleinern, generiert er aber weiterhin Aufträge in einem Umfang, bei dem von vornherein feststeht, dass er mit der verkleinerten Kapazität nicht bewältigt werden kann, und kommt es dementsprechend nur wenige Monate nach der Teilstilllegungsentscheidung wiederum zu einer Ausweitung der Produktionskapazität auf mindestens den vorigen Stand, so spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Teilstilllegungsbeschluss nicht auf Dauer angelegt war. 2. Die Kündigung eines Packers, dessen Arbeitsplatz nicht weggefallen ist, zugunsten eines Maschinenbedieners, dessen Arbeitsplatz eingespart wurde, kann nicht mit der Begründung gerechtfertigt werden, dass an Packer-Arbeitsplätzen künftig nur noch Personen beschäftigt werden sollen, die auch in der Lage sind, Maschinen zu bedienen, wenn der betroffene Packer i. S. v. § 1 Abs. 3 KSchG sozial schutzwürdiger und überdies in der Lage ist, die Qualifikation eines Maschinenbedieners in zumutbarer Zeit zu erlernen. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 1314/05 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Berufungsfrist, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand |
| Leitsatz: | Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unrichtiger Rechtsmittelbelehrung im erstinstanzlichen Urteil. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 9 Sa 1085/04 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Betriebsrat, Unterlassungsanspruch, Verhaltenskontrolle |
| Leitsatz: | Ansprüche des Betriebsrats aufgrund einer Betriebsvereinbarung über die Einführung eines elektronischen Zeitdatenmanagement-Systems, dass die gespeicherten Daten über Arbeitsbeginn und Arbeitsende nicht zur Verhaltenskontrolle, insbesondere nicht zur Begründung von Abmahnungen, Versetzungen oder Kündigungen verwandt werden. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 TaBV 34/05 | |