JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Köln > Verkündungsdatum > 01 / 2006
Insgesamt sind 27 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung |
| Leitsatz: | Von einem ernsthaften und endgültigen Entschluss zur Betriebsstilllegung kann nicht ausgegangen werden, wenn wenige Tage vor Ausspruch der Kündigung eine Auffanggesellschaft gegründet wird, die später in den ursprünglichen Räumen und mit einem Teil des Personals die betrieblichen Arbeiten fortsetzt. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 14 (13) Sa 1359/05 | |
| Rechtsgebiete: | SGB V, TVG |
| Schlagworte: | Vereinigung von Betriebskrankenkassen, Fortgeltung kollektiver Regelungen |
| Leitsatz: | Weitergeltung eines Haustarifvertrages bei Vereinigung von Betriebskrankenkassen. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 4 Sa 942/05 | |
| Rechtsgebiete: | TVG |
| Schlagworte: | Tarifvertrag, Verbandsaustritt, verlängerte Tarifgebundenheit, Nachwirkung |
| Leitsatz: | 1. Nach dem Verbandaustritt des Arbeitgebers führt die Vereinbarung der Tarifvertragsparteien, die Mindestlaufzeit eines Tarifvertrages um einen erheblichen Zeitraum (hier um 41 Monate) zu verlängern, zum Ende der verlängerten Tarifgebundenheit i. S. v. § 3 Abs. 3 TVG. 2. Unterschreibt der Arbeitnehmer einen vom Arbeitgeber entworfenen Vertragstext, der inhaltliche Abweichungen von einem gemäß § 4 Abs. 5 TVG nachwirkenden Tarifvertrag enthält, so kommt eine "andere Abmachung" i. S. v. § 4 Abs. 5 TVG zustande, die insoweit zum Ende der Tarifnachwirkung führt. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer in einem Begleitschreiben den Vorbehalt einer "rechtlichen Überprüfung" erhebt, ohne jedoch deutlich zu machen, dass er den Vertrag nur mit tarifkonformem Inhalt zustande kommen lassen will. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 831/05 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, TV Mitbestimmung TTC |
| Schlagworte: | Übernahme, Auszubildendenvertreter |
| Leitsatz: | Nach § 3 Abs. 4 Tarifvertrag Mitbestimmung TTC besteht für die Deutsche Telekom AG die Pflicht, die Auszubildendenvertreter nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses bei entsprechendem Verlangen in einem ihrer Betriebe unbefristet weiterzubeschäftigen oder ihnen eine unbefristete Weiterbeschäftigung in einem Betrieb einer anderen Konzerngesellschaft zu vermitteln. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 (3) TaBV 19/05 | |