JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Köln > Verkündungsdatum > 11 / 2005
Insgesamt sind 26 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 25 bis 28:
| Rechtsgebiete: | KSchG, BGB, BetrVG |
| Leitsatz: | Vereinbaren die Betriebsparteien ausdrücklich in einer Betriebsvereinbarung zur Einführung eines Zeiterfassungssystems, dass die erhobenen Daten nur zur Lohnabrechnung nicht aber zur Verhaltenskontrolle verwendet werden dürf-ten, so kann sich der Arbeitgeber zur Begründung einer fristlosen Kündigung nicht auf die erhobenen Daten berufen. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 Sa 500/05 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Der mit der Erhebung einer Kündigungsschutzklage beauftragte Anwalt darf die Ermittlung des Ablaufs der Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG nicht seinem Büropersonal überlassen. 2. Hat er diese Aufgabe dennoch delegiert und wird ihm die Handakte während des Laufs der Drei-Wochen-Frist vorgelegt, weil sich der Gegner nicht innerhalb eines diesem vorgegebenen Zeitraums zu einem Vergleichsangebot geäußert hat, so muss der Anwalt spätestens jetzt nochmals eigenverantwortlich den Fristablauf überprüfen. Dasselbe gilt erst recht, wenn die Handakte vorgelegt wird, um die Klageschrift zu erstellen. 3. Ein Verschulden des Anwalts selbst ist der Partei gemäß § 85 II ZPO auch im Rahmen des Verfahrens nach § 5 KSchG zuzurechnen (h. M.). |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 7 Ta 306/05 | |
"Landesarbeitsgericht Köln - Entscheidungen 11 / 2005 - Seite 7" © JuraForum.de — 2003-2012
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