JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Köln > Verkündungsdatum > 10 / 2005
Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | KSchG, BGB |
| Schlagworte: | fristlose Kündigung, Beleidigung, Tätlichkeit |
| Leitsatz: | 1. Grobe Beleidigungen und Tätlichkeiten können auch dann ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung sein, wenn sie unter Betriebsratsmitgliedern im Betriebsratsbüro stattfinden. 2. Bei der einzelfallorientierten Interessenabwägung sind u. a. der betriebsratsbezogene Hintergrund der Auseinandersetzung und die fehlende "Betriebsöffentlichkeit" zu berücksichtigen. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 10 (9) Sa 973/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, EGBGB, SGB III, SGB X |
| Schlagworte: | Verfallklausel, Unklarheitenregel, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Schuldrechtsreform, geltungserhaltende Reduktion, Abrechnungsklausel in Vergleich |
| Leitsatz: | 1.) Zur Anwendung der sog. Unklarheitenregel auf eine in einem Formulararbeitsvertrag aus der Zeit vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform enthaltene Verfallklausel. 2.) Gemäß Art. 229 § 5 S. 2 EGBGB sind die aufgrund der Schuldrechtsreform vom 26.11.2001 geltenden Regelungen des BGB im Rahmen des Dauerschuldrechtsverhältnisses "Arbeitsvertrag" auf alle diejenigen Ansprüche anzuwenden, die am 01.01.2003 noch nicht verfallen waren. 3.) Würde die Unwirksamkeit einer Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechenden arbeitsvertraglichen Verfallklausel die Rechtsstellung des Arbeitnehmers im konkreten Fall verbessern, so ist die Unklarheitenregel des § 305 c BGB "umgekehrt" anzuwenden, d. h. es ist zu prüfen, ob die Arbeitsvertragsklausel bei der scheinbar arbeitnehmerfeindlichsten Auslegung wegen Verstoßes gegen ein Klauselverbot unwirksam wäre. 4.) Zur Auslegung einer Abrechnungsklausel in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 298/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | betriebliche Altersversorgung, Störung der Geschäftsgrundlage, Zweckverfehlung, Äquivalenzstörung |
| Leitsatz: | 1. Sinn einer Gesamtversorgungszusage ist es, dem Betriebsrentner eine bestimmte Versorgungshöhe zu garantieren, nicht aber, einen Gleichlauf zwischen der Erhöhung der Vergütung der aktiven Mitarbeiter und der Steigerung der Betriebsrenten zu erreichen. 2. Bei einer vertragsimmanenten Risikoübernahme (hier: höherer prozentualer Anstieg der Vergütung der aktiven Arbeitnehmer als der Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung) kann eine nachträgliche Vertragsanpassung unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nur in Betracht kommen, wenn durch Umstände außerhalb des Einfluss- und Risikobereichs des Schuldners ein so krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung entsteht, dass ein Festhalten am unveränderten Vertrag nicht mehr zumutbar ist. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 9 (2) Sa 410/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | betriebliche Altersversorgung, Störung der Geschäftsgrundlage, Zweckverfehlung, Äquivalenzstörung |
| Leitsatz: | 1. Sinn einer Gesamtversorgungszusage ist es, dem Betriebsrentner eine bestimmte Versorgungshöhe zu garantieren, nicht aber, einen Gleichlauf zwischen der Erhöhung der Vergütung der aktiven Mitarbeiter und der Steigerung der Betriebsrenten zu erreichen. 2. Bei einer vertragsimmanenten Risikoübernahme (hier: höherer prozentualer Anstieg der Vergütung der aktiven Arbeitnehmer als der Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung) kann eine nachträgliche Vertragsanpassung unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nur in Betracht kommen, wenn durch Umstände außerhalb des Einfluss- und Risikobereichs des Schuldners ein so krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung entsteht, dass ein Festhalten am unveränderten Vertrag nicht mehr zumutbar ist. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 9 (6) Sa 589/05 | |