JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Köln > Verkündungsdatum > 07 / 2005
Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ArbGG, TVG |
| Schlagworte: | Arbeitnehmerähnliche Person, Schauspieler |
| Leitsatz: | Kommt ein Vertrag nicht zur Durchführung oder ist zwischen den Parteien streitig, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist, bestimmt sich die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte nach dem Umfang der wirtschaftlichen Abhängigkeit, die bei Erfüllung des streitigen Vertrages gegeben gewesen wäre. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 2 Ta 253/05 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, GVG, ZPO |
| Schlagworte: | örtliche Zuständigkeit, Verweisungsbeschluss, außerordentliche Beschwerde |
| Leitsatz: | Für eine außerordentliche sofortige Beschwerde gegen den kraft Gesetzes unanfechtbaren Verweisungsbeschluss, mit dem das Arbeitsgericht seine örtliche Zuständigkeit verneint, ist schon deswegen kein Raum, weil im Ausnahmefall der greifbaren Gesetzeswidrigkeit das Arbeitsgericht sowohl weiter - als auch zurückweisen kann. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 6 Ta 192/05 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs wegen eines Verfahrensfehlers |
| Leitsatz: | 1. Über einen Antrag auf Vertagung der Sitzung hat die Einigungsstelle mit Mehrheit zu beschließen. 2. Es liegt ein Verfahrensfehler vor, wenn der Vorsitzende der Einigungsstelle allein über den Vertagungsantrag entscheidet. 3. Es ist ermessensfehlerhaft, wenn die Sitzung einer Einigungsstelle mit Schlussberatung und Abstimmung über den zunächst verabredeten Endzeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, obwohl für einen Beisitzer die weitere Teilnahme an der Sitzung zumutbar ist und auch kein Ersatzbeisitzer geladen worden ist. Ein in Abwesenheit des Beisitzers gefasster Spruch der Einigungsstelle ist wegen Verstoßes gegen elementare Verfahrensgrundsätze unwirksam. 4. Eine Pairing-Regelung bedarf der Zustimmung aller Mitglieder der Einigungsstelle. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 TaBV 5/05 | |
| Rechtsgebiete: | MTV für das Fleischerhandwerk NRW vom 22.03.1994 |
| Schlagworte: | tarifliche Verfallklausel - Fleischerhandwerk NRW |
| Leitsatz: | Gestattet ein Fleischer seinem Gesellen, in dem Beschäftigungsbetrieb auf eigene Rechnung zu schlachten gegen Ersatz der dabei entstehenden Betriebskosten (Konfiskat- und Tierarztgebühren, Kosten für Wasser- und Stromverbrauch), und sollen die Betriebskosten absprachegemäß mit Überstundenvergütungsansprüchen des Gesellen verrechnet werden, so handelt es sich bei dem Kostenerstattungsanspruch um einen "gegenseitigen Anspruch" im Sinne der Ausschlussfrist nach § 14 Manteltarifvertrag für das Fleischerhandwerk NRW vom 22.03.1994. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 9 Sa 224/05 | |