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Landesarbeitsgericht Köln
Entscheidungen 06 / 2005
Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
LAG-KOELN – Urteil, 9 Sa 1623/04 vom 28.06.2005
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Kündigung - verhaltensbedingt - Ehrverletzung eines Arbeitskollegen |
| Leitsatz: | Verhaltensbedingte Kündigung wegen Übergabe von Fotografien, mit denen in ehrverletzender Weise auf das häufige Zähneputzen eines Arbeitskollegen angespielt wird. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 9 Sa 1623/04 |
LAG-KOELN – Urteil, 5 Sa 506/05 vom 23.06.2005
| Rechtsgebiete: | TzBfG |
| Schlagworte: | Befristung, mündlich, unwirksam |
| Leitsatz: | 1. Die Klagefrist gemäß §§ 4, 7 KSchG in der ab 1.1.2004 geltenden Fassung erfasst auch Kündigungen gegenüber Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz, die am 1.1.2004 bereits zugegangen waren.
2. Vereinbart der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer mündlich vor Beschäftigungsantritt eine Befristung, so ist diese zwar unwirksam. Der Arbeitgeber kann aber gemäß § 16 S. 2 TzBfG das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen, ohne damit gegen Treu und Glauben zu verstoßen. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 5 Sa 506/05 |
LAG-KOELN – Beschluss, 10 (5) Ta 144/04 vom 22.06.2005
| Rechtsgebiete: | BRAGO, RVG |
| Schlagworte: | Streitwert, Bildung/Zusammensetzung eines Konzernbetriebsrats |
| Leitsatz: | Die Wertbemessung des Streits über die Rechtmäßigkeit der Zusammensetzung eines Konzernbetriebsrats kann sich an der Größe des Gremiums in Anlehnung an die Staffel des § 9 BetrVG orientieren mit der sich aus § 55 IV in Verbindung mit § 47 V BetrVG einzuhaltenden Obergrenze von 40 Konzern - Betriebsratsmitgliedern. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 10 (5) Ta 144/04 |
LAG-KOELN – Urteil, 9 Sa 90/05 vom 21.06.2005
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Sozialplan, Auslegung |
| Leitsatz: | Bei der Auslegung eines teilweise ungenau und nicht systematisch abgefassten Sozialplans ist maßgeblich auf den erkennbaren Sinn und Zweck einer darin enthaltenen Abfindungsregelung abzustellen. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 9 Sa 90/05 |
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