JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Köln > Verkündungsdatum > 05 / 2005
Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | BetrVG, SGB IX |
| Schlagworte: | personelle Auswahlrichtlinien, Förderung schwerbehinderter Menschen, Integrationsvereinbarung |
| Leitsatz: | Der Betriebsrat kann die Aufstellung von personellen Auswahlrichtlinien insbesondere zur Förderung von schwerbehinderten Menschen nach § 95 Abs. 2 BetrVG verlangen, auch wenn für den Betrieb eine Integrationsvereinbarung nach § 83 SGB IX getroffen werden könnte. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 TaBV 76/04 | |
| Rechtsgebiete: | InsO, KSchG |
| Schlagworte: | Sozialauswahl, Insolvenz, Namensliste |
| Leitsatz: | Die grobe Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl mit Namensliste nach § 125 InsO ist als Prüfungsmaßstab auch bei der Bildung der Vergleichsgruppen anzuwenden (BAG - 2 AZR 368/02 -). Eine grob fehlerhafte Sozialauswahl liegt nicht vor, wenn die Gruppenbildung berücksichtigt, dass eine Umsetzung, Neuschulung und Neueinarbeitung weitgehend vermieden wird. Damit sind Mitarbeiter, die in der Vergangenheit eine Maschine noch nie bedient haben, nicht mit Mitarbeitern vergleichbar, die schon an dieser Maschine gearbeitet haben. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 2 Sa 1511/04 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, InsO |
| Schlagworte: | Betriebsübergang, Massearmut, Insolvenz |
| Leitsatz: | Hat der Insolvenzverwalter einen Betrieb vollständig zerschlagen und stillgelegt, so führt eine "Rekonstruktion" des Betriebs durch Erwerb der Betriebsmittel von Dritten durch neuen "Betriebsinhaber" nicht zu einem Betriebsübergang. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 2 (5) Sa 1607/04 | |
| Rechtsgebiete: | InsO, KSchG |
| Schlagworte: | Sozialauswahl, Insolvenz, Namensliste |
| Leitsatz: | Die grobe Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl mit Namensliste nach § 125 InsO ist als Prüfungsmaßstab auch bei der Bildung der Vergleichsgruppen anzuwenden (BAG - 2 AZR 368/02 -). Eine grob fehlerhafte Sozialauswahl liegt nicht vor, wenn die Gruppenbildung berücksichtigt, dass eine Umsetzung, Neuschulung und Neueinarbeitung weitgehend vermieden wird. Damit sind Mitarbeiter, die in der Vergangenheit eine Maschine noch nie bedient haben, nicht mit Mitarbeitern vergleichbar, die schon an dieser Maschine gearbeitet haben. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 2 (10) Sa 1527/04 | |
"Landesarbeitsgericht Köln - Entscheidungen 05 / 2005 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
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