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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht KölnVerkündungsdatum05 / 2005 

Landesarbeitsgericht Köln

Entscheidungen 05 / 2005



Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-KOELN – Urteil, 7 (11) Sa 1347/04 vom 25.05.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Fristlose Kündigung, Versetzung, Leistungswille, Annahmeverzug
Leitsatz:1. In den Fällen des § 296 BGB, in denen selbst ein wörtliches Arbeitsangebot des Arbeitnehmers entbehrlich ist, muss der Arbeitnehmer seine Leistungsbereitschaft nicht nachweisen. Es ist vielmehr Sache des Arbeitgebers, den fehlenden Leistungswillen dazutun.

2. Dazu reicht es nicht aus, darauf hinzuweisen, dass der Arbeitnehmer verbal vehement gegen eine von Arbeitgeber angeordnete Versetzung protestiert hat, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer noch zu keinem Zeitpunkt am neuen Arbeitsort zum Dienst eingeteilt und konkret zur Aufnahme der Arbeit am neuen Standort aufgefordert hatte.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 (11) Sa 1347/04



LAG-KOELN – Beschluss, 7 Ta 439/04 vom 19.05.2005

Rechtsgebiete:GKG
Schlagworte:Streitwert, Fortbestehensantrag gegenüber Betriebserwerber, Mehrvergleich, Titulierungsinteresse
Leitsatz:1. Der gegen den Betriebserwerber gerichtete Antrag auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit diesem ist selbständig neben dem gegen den Betriebsveräußerer gerichteten Kündigungsschutzantrag mit einem weiteren Vierteljahresverdienst zu bewerten.

2. Vereinbaren die Parteien in einem Vergleich, der einen Kündigungsschutzprozess beilegt, ein befristetes Anschlussarbeitsverhältnis, so liegt hierin kein Vergleichsmehrwert.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 7 Ta 439/04

LAG-KOELN – Urteil, 4 Sa 400/05 vom 13.05.2005

Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Schlagworte:Einstweilige Verfügung, Beschäftigung
Leitsatz:- zum Verfügungsgrund bei Leistungsverfügungen.

- zur Wirksamkeit formularmäßiger Freistellungsklauseln.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 4 Sa 400/05

LAG-KOELN – Beschluss, 7 Ta 32/05 vom 12.05.2005

Rechtsgebiete:GKG, RVG, KSchG
Schlagworte:Streitwert, Änderungskündigung, Vergütungsreduzierung
Leitsatz:1. Eine auf eine unbefristete Vergütungsreduzierung gerichtete Änderungskündigung wäre dem wirtschaftlichen Interesse des Arbeitnehmers entsprechend an sich gemäß §§ 42 III GKG, 23 I 1 RVG mit dem dreijährigen Unterschiedsbetrag zu bewerten.

2. Zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen ist jedoch § 42 IV 1 GKG als Kappungsgrenze heranzuziehen.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 7 Ta 32/05


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