JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Köln > Verkündungsdatum > 05 / 2005
Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Fristlose Kündigung, Versetzung, Leistungswille, Annahmeverzug |
| Leitsatz: | 1. In den Fällen des § 296 BGB, in denen selbst ein wörtliches Arbeitsangebot des Arbeitnehmers entbehrlich ist, muss der Arbeitnehmer seine Leistungsbereitschaft nicht nachweisen. Es ist vielmehr Sache des Arbeitgebers, den fehlenden Leistungswillen dazutun. 2. Dazu reicht es nicht aus, darauf hinzuweisen, dass der Arbeitnehmer verbal vehement gegen eine von Arbeitgeber angeordnete Versetzung protestiert hat, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer noch zu keinem Zeitpunkt am neuen Arbeitsort zum Dienst eingeteilt und konkret zur Aufnahme der Arbeit am neuen Standort aufgefordert hatte. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 (11) Sa 1347/04 | |
| Rechtsgebiete: | GKG |
| Schlagworte: | Streitwert, Fortbestehensantrag gegenüber Betriebserwerber, Mehrvergleich, Titulierungsinteresse |
| Leitsatz: | 1. Der gegen den Betriebserwerber gerichtete Antrag auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit diesem ist selbständig neben dem gegen den Betriebsveräußerer gerichteten Kündigungsschutzantrag mit einem weiteren Vierteljahresverdienst zu bewerten. 2. Vereinbaren die Parteien in einem Vergleich, der einen Kündigungsschutzprozess beilegt, ein befristetes Anschlussarbeitsverhältnis, so liegt hierin kein Vergleichsmehrwert. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 7 Ta 439/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Schlagworte: | Einstweilige Verfügung, Beschäftigung |
| Leitsatz: | - zum Verfügungsgrund bei Leistungsverfügungen. - zur Wirksamkeit formularmäßiger Freistellungsklauseln. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 4 Sa 400/05 | |
| Rechtsgebiete: | GKG, RVG, KSchG |
| Schlagworte: | Streitwert, Änderungskündigung, Vergütungsreduzierung |
| Leitsatz: | 1. Eine auf eine unbefristete Vergütungsreduzierung gerichtete Änderungskündigung wäre dem wirtschaftlichen Interesse des Arbeitnehmers entsprechend an sich gemäß §§ 42 III GKG, 23 I 1 RVG mit dem dreijährigen Unterschiedsbetrag zu bewerten. 2. Zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen ist jedoch § 42 IV 1 GKG als Kappungsgrenze heranzuziehen. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 7 Ta 32/05 | |