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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht KölnVerkündungsdatum03 / 2005 

Landesarbeitsgericht Köln

Entscheidungen 03 / 2005



Insgesamt sind 22 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-KOELN – Beschluss, 5 Ta 52/05 vom 31.03.2005

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:einstweilige Verfügung
Leitsatz:1. Eine einstweilige Verfügung, durch die der Arbeitgeber eine Entbindung von der Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers begehrt, dessen Arbeitsverhältnis nach § 78 a BetrVG begründet wurde, ist grundsätzlich zulässig.

2. Ein Verfügungsgrund kann nicht allein daraus abgeleitet werden, dass die Weiterbeschäftigung unzumutbar ist.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 5 Ta 52/05



LAG-KOELN – Urteil, 6 Sa 1364/04 vom 24.03.2005

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:betriebsbedingte Kündigung, soziale Auswahl, Leistungsträger
Leitsatz:Die generelle Herausnahme von sog. Leistungsträger aus der Sozialwahl verstößt gegen § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG a. F., weil eine einzelfallbezogene Interessenabwägungen, stattzufinden hat: Je schwerer das soziale Interesse wiegt, um so gewichtiger müssen die Gründe für die Ausklammerung des Leistungsträgers sein (im Anschluss an BAG 05.12.2002 - 2 AZR 697/01).
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 6 Sa 1364/04

LAG-KOELN – Urteil, 6 Sa 1305/04 vom 24.03.2005

Rechtsgebiete:GG, BetrVGG
Schlagworte:Gleichbehandlungsgrundsatz, Stichtagsregelung, Arbeitsteilzeit
Leitsatz:Die Betriebsvereinbarungspartner haben bei der Wahl eines Stichtages für die Gewährung von Sonderleistungen (hier: Zusatzleistungen als Anreiz für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit) einen weiten Ermessensspielraum. Erforderlich ist nur, dass der gewählte Zeitpunkt sachlich vertretbar ist.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 6 Sa 1305/04

LAG-KOELN – Beschluss, 7 Ta 43/05 vom 23.03.2005

Rechtsgebiete:KSchG, ZPO
Schlagworte:Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung, Postbeförderungszeit, Erkundigungspflicht
Leitsatz:1. Ein Anwalt darf sich darauf verlassen, dass eine am fünften Tag vor Ablauf der Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG in Bad Münstereifel zur Post gegebene Kündigungsschutzklage spätestens am Tage des Fristablaufs beim Arbeitsgericht in Köln eingeht.

2. Eine Pflicht, sich bei Gericht nach dem rechtzeitigen Eingang der Klageschrift zu erkundigen, ist nur anzunehmen, wenn die Klage so knapp vor Fristablauf abgesandt wird, dass der rechtzeitige Eingang nicht mehr ohne weiteres unterstellt werden kann oder wenn aus anderen Gründen konkrete Zweifel am rechtzeitigen Eingang der Klage angebracht sind.

3. Geht eine rechtzeitig abgesandte Kündigungsschutzklage gleichwohl verspätet beim Arbeitsgericht ein, so ist das "Hindernis" i.S.v. § 5 III 1 KSchG spätestens dann behoben, wenn das Arbeitsgericht dem Anwalt zusammen mit der Ladung zum Gerichtstermin den Zeitpunkt des Eingangs der Klage bei Gericht mitteilt. Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsgericht dabei nicht besonders darauf hinweist, dass die Klage gemäß §§ 4, 5 KSchG verspätet ist.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 7 Ta 43/05


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