JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Köln > Verkündungsdatum > 02 / 2005
Insgesamt sind 22 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BAT, TV Versorgungsbetriebe |
| Schlagworte: | Umstellung, Ortszuschlag |
| Leitsatz: | Korrektur einer fehlerhaften Vergütungsumstellung bei Tarifvertragswechsel. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 2 Sa 1001/04 | |
| Rechtsgebiete: | BetrAVG |
| Schlagworte: | Betriebsrente, Insolvenzsicherung, Nachdienstzeitenvereinbarung |
| Leitsatz: | Die Vereinbarung von Nachdienstzeiten bindet auch den PSV, soweit kein Fall des Versicherungsmissbrauchs vorliegt. Die Verbesserung der Versorgungszusage durch Anrechnung vereinbarter Nachdienstzeiten steht dem Aufrechterhalten eines ruhenden Arbeitsverhältnisses gleich. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 2 Sa 1016/04 | |
| Rechtsgebiete: | InsO, KSchG |
| Schlagworte: | Sozialauswahl, grobe Fehlerhaftigkeit, Massenentlassungsanzeige |
| Leitsatz: | 1. Der Maßstab der groben Fehlerhaftigkeit bei der Sozialauswahl ein Rahmen des § 125 Abs. 1 S. 1 InsO ist auch auf die Frage der Vergleichbarkeit, d. h. die Bildung der auswahlrelevanten Arbeitnehmergruppen zu erstrecken. 2. Dem Arbeitgeber, der in Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gekündigt und erst nachher die Massenentlassung gegenüber der Arbeitsagentur angezeigt hat, ist für den Zeitraum vor Erlass des abweichenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 27.01.2005 (Rs. C 188/03), Vertrauensschutz zu gewähren, so dass die Kündigungen nicht wegen Verstoß gemäß §§ 17 ff. KSchG unwirksam ist. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 Sa 767/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Streitwert, Zeugnisberichtigung |
| Leitsatz: | Bei der Bemessung des Gebührenstreitwerts ist für den mitverglichenen Zeugnisanspruch ein Bruttomonatsgehalt in Ansatz zu bringen, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet hat, einer Erzieherin eine sie in ihrem beruflichen Fortkommen unterstützendes Zeugnis zu erteilen, nachdem er zuvor eine von ihm erteilte Kündigung damit begründet hatte, der Arbeitnehmerin fehle die charakterliche Eignung für ihre Tätigkeit, von ihr gingen Gefahren für die ihr anvertrauten Kinder aus. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 Ta 14/05 | |