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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht KölnVerkündungsdatum01 / 2005 

Landesarbeitsgericht Köln

Entscheidungen 01 / 2005



Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-KOELN – Urteil, 7 Sa 1249/04 vom 26.01.2005

Rechtsgebiete:BGB, KSchG, BetrVG
Schlagworte:Verhaltensbedingte Kündigung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, unentschuldigtes Fehlen, Betriebsratsanhörung
Leitsatz:1. Zu den Voraussetzungen für die Erschütterung des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

2. Hat der Arbeitgeber den Betriebsrat fälschlich dahin informiert, der zu kündigende Arbeitnehmer habe für bestimmte Fehlzeiten keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beigebracht, so kann er die Kündigung nicht im Nachhinein darauf stützen, die in Wirklichkeit doch vorgelegte AU sei erschlichen worden.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 1249/04



LAG-KOELN – Beschluss, 3 Ta 457/04 vom 26.01.2005

Rechtsgebiete:GKG
Schlagworte:Streitwert, Änderungskündigung, Vorbehaltsklausel
Leitsatz:Der Streitwert einer Änderungsschutzklage richtet sich nach dem erkennbaren wirtschaftlichen Wert, der der konkreten streitigen Änderung der Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer nach dessen Klagevorbringen zukommt. Maßgebend ist dabei gemäß § 42 Abs. 3 S. 1 GKG der dreifache Jahresbetrag. Zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen ist die in § 42 Abs. 4 GKG geregelte Streitwertobergrenze zu beachten.

Ein Rückgriff auf den Pauschalwert des § 23 Abs. 3 RVG kann nur dann erfolgen, wenn dem Sachverhalt keine Anhaltspunkte für eine Bezifferung des wirtschaftlichen Werts zu entnehmen sind.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 3 Ta 457/04

LAG-KOELN – Urteil, 12 Sa 37/04 vom 21.01.2005

Rechtsgebiete:MTV, BGB, BetrVG, ZPO
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 12 Sa 37/04

LAG-KOELN – Urteil, 4 Sa 1036/04 vom 21.01.2005

Rechtsgebiete:KSchG, BGB
Schlagworte:Betriebsübergang
Leitsatz:Beruft sich der Arbeitnehmer bei einer Kündigung, auf die das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, darauf, dass ein Betriebsübergang vorliege, so hat der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass dieses nicht der Fall ist, sondern eine (beabsichtigte) Betriebsstilllegung die Kündigung sozial rechtfertigt.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 4 Sa 1036/04


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