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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht KölnVerkündungsdatum11 / 2004 

Landesarbeitsgericht Köln

Entscheidungen 11 / 2004



Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-KOELN – Urteil, 9 (2) Sa 1078/04 vom 30.11.2004

Rechtsgebiete:Richtlinien des Landes NRW für die dienstliche Beurteilung von Lehrerinnen und Lehrer
Schlagworte:Beurteilung, Entfernung aus der Personalakte
Leitsatz:Ein zur Erprobung angestellter Lehrer kann die Entfernung eines Schreibens der Bezirksregierung aus seiner Personalakte verlangen, mit dem diese den Widerspruch des Lehrers gegen eine Beurteilung durch den Schulleiter zurückweist und dabei ausführt, es bleibe bei der Feststellung der fehlenden Bewährung in der Probezeit, obwohl der Schulleiter bescheinigt hatte, der Lehrer habe sich in der Probezeit zwar nicht bewährt, könne sich aber bei einer Verlängerung der Probezeit noch bewähren.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 9 (2) Sa 1078/04



LAG-KOELN – Beschluss, 4 Ta 377/04 vom 26.11.2004

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Mutwilligkeit i. S. d. § 114 ZPO
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 4 Ta 377/04

LAG-KOELN – Beschluss, 4 TaBV 50/04 vom 26.11.2004

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Mitbestimmung, Eingruppierung
Leitsatz:Wird in einem Überleitungstarifvertrag zu einem Haus-Entgelttarifvertrag, der das Eingruppierungssystem neu ordnet, die neue Eingruppierung für jede einzelne Stelle des Arbeitgebers genau festgelegt, so kann der Betriebsrat im Rahmen seines Mitbeurteilungsrechts nach § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG nicht geltend machen, die in dem Überleitungstarifvertrag getroffene Festlegung entspreche nicht den neuen Eingruppierungsmerkmalen. Die Tarifparteien sind nicht verpflichtet, dem Betriebsrat insoweit einen Beurteilungsspielraum zu belassen.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 4 TaBV 50/04

LAG-KOELN – Urteil, 2 Sa 491/04 vom 22.11.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Arbeitnehmerhaftung, Feststellungsklage
Leitsatz:Es bestehen Zweifel an der Zulässigkeit einer Haftungsfeststellungsklage, soweit die Haftungsregeln der Arbeitnehmerhaftung Anwendung finden. Denn nach der BAG-Rechtsprechung muss sich das Verschulden auch auf den konkreten Schadenseintritt erstrecken. Dieses Verschulden ist für den Umfang der Haftungserleichterungen maßgeblich. Handelt ein Arbeitnehmer mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorstands, trägt dieser die Verantwortung für die dem Geschäft innewohnenden Risiken. Fehler des Vorstands muss der Arbeitgeber sich zurechnen lassen. Sie entlasten Arbeitnehmer.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 2 Sa 491/04


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