JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Köln > Verkündungsdatum > 07 / 2004
Insgesamt sind 13 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | EuGVVO |
| Schlagworte: | Internationale Zuständigkeit, Gerichtsbarkeit, Niederlassung, sic-non-Fall |
| Leitsatz: | Es besteht keine logische Reihenfolge, ob zunächst die zuständige Gerichtsbarkeit oder zunächst die internationale Zuständigkeit zu prüfen ist. Gibt es keinen internationalen Gerichtsstand in Deutschland, kann auch keine Gerichtsbarkeit zuständig sein. Dies festzustellen muss aber irgendeinem Gericht in Deutschland möglich sein. Hierzu kann sich ein Arbeitsgericht zunächst auf Grund der sic-non-Rechtsprechung für zuständig erklären. Die internationale Zuständigkeit kann aber nicht in den sic-non-Fällen dahingestellt bleiben, sondern die Arbeitnehmereigenschaft ist positiv festzustellen. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 2 Ta 219/04 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, KSchG |
| Schlagworte: | Interessenausgleich, Sozialauswahl |
| Leitsatz: | 1. Ein Interessenausgleich, bei dem der Betriebsrat die Herausnahme von auf einer Liste aufgeführten, der Gewerkschaft ver.di angehörenden Mitarbeitern aus der Liste der zu kündigenden Arbeitnehmern zur wesentlichen Voraussetzung macht, ist nach § 75 BetrVG unwirksam. 2. Der Arbeitgeber muss die anhand der Lohnsteuerkarte für die getroffene Sozialauswahl ermittelte Zahl von Unterhaltspflichten des gekündigten Arbeitnehmers jedenfalls dann korrigieren, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der Klagefrist gemäß § 1 KSchG geltend gemacht hat, dass weitere Unterhaltspflichten bestehen. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 5 Sa 63/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Beschwerde, Instanzende, Verjährung, Frist |
| Leitsatz: | Verspricht eine Partei die unverzügliche Nachreichung von Unterlagen zum PKH-Antrag und wird im Anschluss hieran ein Vergleich protokolliert, so ist eine angemessene Frist eingeräumt, die nicht von der Herbeiführung der Rechtskraft des Vergleichs durch den Gegner abhängt. Wird der rechtzeitig ergänzte Antrag durch das Gericht erstmals nach fast 3 Jahren beschieden und weigert sich die Partei nunmehr, aktuelle Unterlagen vorzulegen, da die Anwaltsforderung verjährt ist, so ist die Partei durch den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss nicht beschwert. Das Verhalten kann gegebenenfalls auch als Antragsrücknahme ausgelegt werden. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 2 Ta 184/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BSHG |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Abfindung, Leistungsfähigkeit |
| Leitsatz: | Abfindungen, die dem Prozesskostenhilfeberechtigten nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe zugeflossen sind, sind bei der Beurteilung der Vermögensverhältnisse zu berücksichtigen, soweit sie den Schonbetrag aus § 88 BSHG überschreiten. Die Neuaufnahme von Darlehen nach Prozesskostenhilfegewährung und deren angebliche Rückzahlung stellen keine besondere Notlage dar, die es gerechtfertigte erscheinen lassen könnte, vom Einsatz der Abfindung zur Tilgung der Kosten abzusehen. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 2 Ta 237/04 | |