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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht KölnVerkündungsdatum05 / 2004 

Landesarbeitsgericht Köln

Entscheidungen 05 / 2004



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


LAG-KOELN – Beschluss, 4 Ta 165/04 vom 17.05.2004

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Zustellung, Wohnung
Leitsatz:Zustellung oder Ersatzzustellung an die Wohnung setzen voraus, dass der Zustellungsadressat dort tatsächlich lebt. Unwesentlich ist, ob er dort gemeldet ist.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 4 Ta 165/04



LAG-KOELN – Urteil, 4 Sa 829/03 vom 14.05.2004

Rechtsgebiete:KSchG, BetrVG, ZPO
Schlagworte:Kündigung wegen "Auflösung einer Hierarchieebene, " Auswechselung des Klagegrundes eines Weiterbeschäftigungsantrages
Leitsatz:1. Zu den Anforderungen an der Anhörung des Betriebsrates und Darlegung im Prozess bei betriebsbedingter Kündigung wegen "Auflösung einer Hierarchieebene."

2. Die Auswechselung des Klagegrundes eines Weiterbeschäftigungsantrags vom sog. allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch in erster Instanz zum Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG in zweiter Instanz stellt eine Klageänderung dar.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 4 Sa 829/03

LAG-KOELN – Urteil, 7 Sa 54/04 vom 05.05.2004

Rechtsgebiete:BGB, BetrAVG
Leitsatz:1. Der Arbeitgeber, bei dem eine Versorgungsordnung mit Wartezeitregelung besteht, ist im Falle eines Betriebsübergangs als Betriebserwerber in der Gestaltung frei, ob er für die Berechnung der Wartezeit Zeiten vor dem Betriebsübergang ausschließt oder nicht, wenn bei dem Betriebsveräußerer, also dem Vorarbeitgeber der betroffenen Arbeitnehmer, eine Versorgungszusage nicht bestand.

2. Auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung mit der Stammbelegschaft besteht kein Anspruch der gemäß § 613 a BGB übernommenen Arbeitnehmer, in das Versorgungswerk des Betriebserwerbers aufgenommen zu werden.

3. Schließen Arbeitnehmer und Arbeitgeber innerhalb der in § 7 Abs. 5 S. 3 BetrAVG angesprochenen Zwei-Jahres-Frist vor Eintritt der Insolvenz des Arbeitgebers einen Vergleich, in dem der Arbeitgeber trotz nicht erfüllter Wartezeit das Bestehen einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft anerkennt, so kann dadurch eine Einstandspflicht des PSV nicht mehr begründet werden.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 54/04


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