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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht KölnVerkündungsdatum05 / 2004 

Landesarbeitsgericht Köln

Entscheidungen 05 / 2004



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-KOELN – Urteil, 3 Sa 1447/03 vom 26.05.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Studienbeihilfe, Erstattung, Bindung, Wiedereinstellung, Rückzahlung
Leitsatz:Verpflichtet sich der Empfänger einer Studienbeihilfe in der Förderungsvereinbarung nach erfolgreichem Studienabschluss zu einer mehrjährigen Tätigkeit in einem vom Beihilfe Gewährenden zu bestimmenden Werk und erteilt das Beihilfe gewährende Unternehmen gleichzeitig eine vertragliche Wiedereinstellungszusage, so muss es dem Empfänger der Studienbeihilfe einen bestimmten, seiner Ausbildung entsprechenden Arbeitsplatz anbieten. Anderenfalls ist der Förderungsempfänger je nach Lage des Einzelfalls nicht zur Rückzahlung erhaltener Leistungen verpflichtet, wenn er ein anderweitiges Arbeitsverhältnis mit einem dritten Unternehmen eingeht.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 3 Sa 1447/03



LAG-KOELN – Beschluss, 2 Ta 194/04 vom 24.05.2004

Rechtsgebiete:BRAGO, ArbGG
Schlagworte:Streitwertbeschwerde, originärer Beschäftigungsanspruch
Leitsatz:Bei einem isolierten Beschäftigungsanspruch, bei dem gerade der Inhalt der geschuldeten Arbeitsleistung und die Berechtigung von den Arbeitsinhalt bestimmenden Direktionsrechten streitig ist, ist die Berücksichtigung von 2 Bruttomonatsvergütungen als Streitwert angemessen. Da eine Kündigungsschutzklage nicht anhängig ist, ist der Gedanke der Streitwertbegrenzung aus § 12 Abs. 7 ArbGG nicht vorrangig.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 2 Ta 194/04

LAG-KOELN – Beschluss, 10 Ta 79/04 vom 19.05.2004

Rechtsgebiete:BRAGO, BetrVG
Schlagworte:Streitwert, Beschlussverfahren, Wahlanfechtung
Leitsatz:Bei der Wertfestsetzung im Wahlanfechtungsverfahren kann als Ausgangswert bei einem einköpfigen Betriebsrat von Hilfswert (4.000 ¤) ausgegangen werden, der bei mehrköpfigen Betriebsräten für jede weitere Staffel des § 9 BetrVG um den halben Ausgangswert, das heißt um 2.000 ¤ zu erhöhen ist.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 10 Ta 79/04

LAG-KOELN – Urteil, 2 (12) Sa 459/03 vom 17.05.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Vergleichsanfechtung, unverzüglich, Täuschung, Dritter, Prozessbevollmächtigter, Hinterbliebenenversorgung
Leitsatz:Die Anfechtung eines Prozessvergleichs hat gegenüber dem Vertragspartner, also der gegnerischen Partei, zu erfolgen. Eine Anfechtungserklärung, die an das Gericht gerichtet ist und erst durch dieses an den Prozessgegner weitergeleitet wird, ist nicht unverzüglich, da der Anfechtende durch unmittelbare Zustellung einen schnelleren Zugangsweg hätte wählen können. Für das Vorliegen eines Irrtums oder einer Täuschung kommt es im Anwaltsprozess auf das Vorliegen der Tatbestandsmerkmale beim Prozessbevollmächtigten an. Das Äußern einer Rechtsmeinung durch das Gericht, insbesondere der Hinweis auf das voraussichtliche Prozessergebnis, erfüllt den Tatbestand des § 123 BGB nicht, da das Gericht immer Dritter ist.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 2 (12) Sa 459/03


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