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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht KölnVerkündungsdatum02 / 2004 

Landesarbeitsgericht Köln

Entscheidungen 02 / 2004



Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-KOELN – Urteil, 4 Sa 1311/03 vom 25.02.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:fristlose Kündigung, Abwerbung, Vorbereitungshandlungen
Leitsatz:Zur Abgrenzung von Vorbereitungshandlungen für eine selbständige Tätigkeit von zur fristlosen Kündigung berechtigten Wettbewerbshandlungen.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 4 Sa 1311/03



LAG-KOELN – Urteil, 7 Sa 252/99 vom 18.02.2004

Rechtsgebiete:BetrVG, BetrAVG
Schlagworte:Betriebliche Altersversorgung, Versorgungszusage, vertragliche Einheitsregelung, ablösende Betriebsvereinbarung, Konzernbetriebsvereinbarung, Betriebsvereinbarungsoffenheit, Einkommensdynamik, Kollektiver Günstigkeitsvergleich, Drei-Stufen-Theorie, Wegfall der Geschäftsgrundlage
Leitsatz:1. Eine in Form einer vertraglichen Einheitsregelung erteilte Versorgungszusage kann durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung nach Maßgabe der vom BAG hierzu entwickelten Drei-Stufen-Theorie verschlechtert werden, wenn sie unter dem Vorbehalt einer späteren Abänderung durch Betriebsvereinbarungen erteilt wurde (sog. Betriebsvereinbarungsoffenheit).

2. Die Betriebsvereinbarungsoffenheit kann sich auch konkludent "aus entsprechenden Begleitumständen" ergeben.

a. Die konkludente Vorbehaltserklärung muss jedoch so unmissverständlich zum Ausdruck kommen, dass der verständige Erklärungsempfänger an ihrem Inhalt keinen vernünftigen Zweifel haben kann.

b. Dafür genügt es nicht, dass ein bestehender Betriebsrat im Laufe der Zeit lediglich vereinzelt zu speziellen Fragen der betrieblichen Altersversorgung im Interesse der Arbeitnehmer von seinen Einflussmöglichkeiten Gebrauch gemacht hat.

c. Insbesondere kann eine konkludente Betriebsvereinbarungsoffenheit nicht aus Umständen hergeleitet werden, die erst Jahre nach Erteilung der Versorgungszusage auftreten.

3. Kann eine Betriebsvereinbarungsoffenheit nicht festgestellt werden und liegen die Voraussetzungen für einen Wegfall der Geschäftgrundlage nicht vor, kommt es auf den sog. kollektiven Günstigkeitsvergleich an, also auf den Vergleich der Vor- und Nachteile, die die Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung für die versorgungsberechtigte Belegschaft insgesamt zu Folge hat.

a. Der kollektive Günstigkeitsvergleich ist auch dann unternehmensbezogen vorzunehmen, wenn die bestehende Versorgungsregelung durch eine Konzernbetriebsvereinbarung abgelöst werden soll.

b. Hat sich der Arbeitgeber in der bestehenden vertraglichen Einheitsregelung "vorbehalten" die Messgröße des "pensionsfähigen Einkommens" zu erhöhen und in der Folgezeit alljährlich eine solche Erhöhung nach Maßgabe der jeweiligen individuellen Gehaltsentwicklung auch tatsächlich vorgenommen, so ist im Rahmen des kollektiven Günstigkeitsvergleichs bei der Bewertung der bestehenden Zusage ein einkommensdynamischer Faktor zu berücksichtigen.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 252/99

LAG-KOELN – Urteil, 3 Sa 1392/03 vom 18.02.2004

Rechtsgebiete:BBiG
Schlagworte:Auszubildender, Kündigung, Schriftform
Leitsatz:Die bloße Bezugnahme im Kündigungsschreiben auf eine im Ausbildungsvertrag benannte Pflicht des Auszubildenden (hier: Pflicht zu unverzüglicher Benachrichtigung bei Fernbleiben von der Praxisausbildung, vom Berufsschulunterricht oder von sonstigen Ausbildungsveranstaltungen sowie Pflicht zur Übersendung einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am darauffolgenden Arbeitstag bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen) genügt nicht dem Formerfordernis des § 15 Abs. 3 BBiG.

Erforderlich ist vielmehr die Benennung eines konkreten Kündigungsrelevanten Fehlverhaltens des Auszubildenden unter kurzer, aber nachvollziehbarer Angabe des tatsächlichen Kündigungssachverhalts.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 3 Sa 1392/03

LAG-KOELN – Urteil, 5 Sa 1049/03 vom 17.02.2004

Rechtsgebiete:KSchG, BGB
Schlagworte:Internet, Kündigung, Weiterbeschäftigung
Leitsatz:1. Macht ein Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen nach Zugang einer Kündigung eine Klage auf Weiterbeschäftigung anhängig, dann kann er in entsprechender Anwendung von § 6 KSchG bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung beim Arbeitsgericht auch die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG geltend machen.

2. Die private Nutzung des Internet mit einem vom Arbeitgeber überlassenen PC durch den Arbeitnehmer rechtfertigt regelmäßig erst nach entsprechender Abmahnung eine Kündigung durch den Arbeitgeber.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 5 Sa 1049/03


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