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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht KölnVerkündungsdatum01 / 2004 

Landesarbeitsgericht Köln

Entscheidungen 01 / 2004



Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-KOELN – Urteil, 8 Sa 1084/03 vom 28.01.2004

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Direktionsrecht, Arbeitsverweigerung, Auflösungsantrag, wirtschaftliche Umstände
Leitsatz:1. Direktionsrecht steht dem Arbeitgeber nur im Rahmen der getroffenen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zu. Weigert sich ein Arbeitnehmer einer Anordnung des Arbeitgebers Folge zu leisten, die das Direktionsrecht überschreitet, liegt keine (beharrliche) Arbeitsverweigerung vor, die eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen rechtfertigen könnte.

2. Ein nach unwirksamer verhaltensbedingter Kündigung gestellter Auflösungsantrag des Arbeitsgebers lässt sich nicht auf im Kern wirtschaftliche Belastungsumstände, die aus dem Verhalten des Arbeitnehmers ableiten, stützen.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 8 Sa 1084/03



LAG-KOELN – Urteil, 2 Sa 1216/03 vom 26.01.2004

Schlagworte:Pauschale Überstundenabgeltung, Tariflohn, Verfallfrist
Leitsatz:Ob eine pauschale Überstundenabgeltung durch übertarifliche Vergütung sittenwidrig oder unwirksam ist, bedarf der Einzelfallauswertung. Besteht die Gesamtarbeitszeit aus Leistungszeit und dazwischen liegenden Wartezeiten, in denen die Arbeit auf Abruf aufgenommen werden muss, so können diese Zeiten eine Gesamtpauschalierung rechtfertigen.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 2 Sa 1216/03

LAG-KOELN – Urteil, 4 Sa 988/03 vom 23.01.2004

Rechtsgebiete:HGB
Schlagworte:Kundenschutzklausel, freier Mitarbeiter
Leitsatz:Die Vorschriften des HGB über das nachvertragliche Wettbewerbsverbot finden auch auf die Rechtsverhältnisse wirtschaftlich abhängiger freier Mitarbeiter (hier: Programmierer) Anwendung. Eine hohe Dienst - Vergütung (hier: 62 ¤ pro Stunde) steht dem nicht entgegen.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 4 Sa 988/03

LAG-KOELN – Beschluss, 6 (11) Ta 426/03 vom 23.01.2004

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Reisekosten, Rechtsanwalt, Bundesarbeitsgericht, Erstattungsfähigkeit
Leitsatz:Im Hinblick auf die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts, der nicht am Ort des Revisionsgerichts wohnt, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Beauftragung dann notwendig im Sinne von § 91 Abs. 2 S. 1 und 2 ZPO ist, wenn es sich um einen Rechtsanwalt handelt, der am Wohnsitz der Partei oder im Bezirk des erst- oder zweitinstanzlichen Gerichts ansässig ist.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 6 (11) Ta 426/03


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