JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Köln > Verkündungsdatum > 10 / 2003
Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Prämierung eines Verbesserungsvorschlages, Verfahren vor dem Bewertungsausschuss, Gerichtliche Überprüfbarkeit von Entscheidungen paritätisch besetzter Bewertungskommissionen des betrieblichen Vorschlagswesens |
| Leitsatz: | 1. Entscheidet nach einer Betriebsvereinbarung für das betriebliche Vorschlagswesen eine Bewertungskommission über Prämierung eingereichter Vorschläge, hat der vorgeschlagene Arbeitnehmer keinen unmittelbaren, einklagbaren Anspruch auf Prämierung. Der Prämienanspruch besteht nur im Rahmen des vorgegebenen betrieblichen Prüfungsverfahren. 2. Der Ausschuss übt die Funktion eines Schiedsgutachters aus, der unter gleichmäßiger Berücksichtigung der Interessen beider Parteien die angemessene Vergütung bestimmen soll, um einen Streit hierüber zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vermeiden. 3. Entscheidungen einer paritätisch besetzten Bewertungskommission über einen Verbesserungsvorschlag eines Arbeitnehmers sind vom Gericht nur beschränkt überprüfbar, und zwar dahingehend, ob sie offensichtlich falsch oder unsachlich sind oder in einem grob fehlerhaften Verfahren getroffen wurden (Fortführung der Rechtsprechung des LAG Köln, Urteil vom 14.12.1998, - 3 Sa 1139/98 -). |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 13 Sa 492/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Auslegung, Bewerbungsbogen, Lage der täglichen Arbeitszeit, Direktionsrecht |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 13 Sa 514/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, KSchG, BUrlG, SGB III, SGB X |
| Schlagworte: | Annahmeverzug, Urlaubsvergütung, Urlaubsabgeltung, Überbrückungsgeld, Anspruchsübergang, anderweitiger Erwerb |
| Leitsatz: | 1. Nimmt der Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist einer sich als unwirksam erweisenden Arbeitgeberkündigung eigenem Bekunden zu Folge genehmigten Erholungsurlaub in genau dem Umfang in Anspruch, für den ihm zuvor in der vermeintlichen "Schlussabrechnung" Urlaubsabgeltung gewährt worden war, so kann er für den fraglichen Zeitraum nicht nochmals (Urlaubs-)Vergütung verlangen. 2. Macht sich der Arbeitnehmer während des Annahmeverzugszeitraums selbstständig, so ist das ihm deshalb gewährte sog. Überbrückungsgeld des § 57 SGB III - unbeschadet der Frage, ob insoweit nicht ohnehin ein Anspruchsübergang nach § 115 SGB X stattfindet - jedenfalls entsprechend einem anderweitigen Erwerb im Sinne von §§ 615 BGB, 11 KSchG auf den Annahmeverzugsanspruch anzurechnen. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 163/03 | |
| Rechtsgebiete: | InsO |
| Schlagworte: | Urlaubsentgelt, Insolvenz, Masseunzulänglichkeit |
| Leitsatz: | 1. Der Urlaubsanspruch ist ein Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, von den nach dem Arbeitsverhältnis entstehenden Arbeitspflichten befreit zu werden, ohne die übrigen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, insbesondere Pflicht zur Zahlung des Arbeitsentgelts zu verändern (ständige Rechtsprechung BAG vom 08.09.1998 - 9 AZR 161/97 - DB 1999, 994; vom 19.04.1994 BB 1994, 1569). 2. Bei Urlaubsgewährung durch den Insolvenzverwalter liegt daher eine Inanspruchnahme (§ 209 Abs. 2 Nr. 3) der Gegenleistung des Arbeitsvertrages, der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, durch den Insolvenzverwalter nicht vor. Der Anspruch auf Urlaubsentgelt ist somit nicht eine Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 2 sondern lediglich eine Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO. 3. Für Leistungsklagen, mit denen Masseverbindlichkeiten i. S. d. §§ 55 Abs. 1, 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO verfolgt werden, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 8 Sa 832/03 | |