JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Köln > Verkündungsdatum > 09 / 2003
Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | PKH-Bewilligung, wesentliche Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, Unzulässigkeit der Änderung wegen Vertrauensschutzes |
| Leitsatz: | 1. Aus Gründen des Vertrauensschutzes besteht keine freie Abänderbarkeit von PKH-Bewillligungsbeschlüssen durch das Gericht. Hat die Partei richtige und vollständige Angaben zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht und hat das Prozessgericht uneingeschränkt Prozesskostenhilfe bewilligt, darf das Gericht die ihm bekannten und für seine Entscheidung maßgebenden Angaben der Partei zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht nachträglich abweichend bewerten 2. Ein PKH-Änderungsbeschluss nach § 120 Abs. 4 Satz 1 Halbs. 1 ZPO ist daher nur dann zulässig, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse nachträglich "wesentlich geändert haben ", das heißt zwischen dem Zeitpunkt des Erlasses des PKH-Bewilligungsbeschlusses und dem des PKH-Änderungsbeschlusses. 3. Wird ratenfreie Prozesskostenhilfe gewährt, weil Arbeitslosengeld beantragt, aber noch nicht bewilligt ist, so steht die nachträgliche Auszahlung des Arbeitslosengeldes einem Änderungsbeschluss aus dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes nicht entgegen. Gleiches gilt, wenn im Rahmen einer PKH-Kontrolle durch den Bezirksrevisor in Kenntnis des Arbeitslosengeldbezuges von einer Ratenfestsetzung vorläufig abgesehen wird, weil besondere Belastungen anerkannt wurden und diese später wegfallen. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 13 Ta 167/03 | |
| Rechtsgebiete: | KostO, KSchG, ZPO, RPflG, ArbGG, BSHG, VO |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Beschwerde, Anrechnung der Kündigungsschutzabfindung |
| Leitsatz: | Wird die Abfindung zum Ausgleich des Schuldensaldos auf dem Girokonto verwand, sind auch diese Beträge letztlich dem Vermögen des Klägers durch Befreiung von bestehenden Verbindlichkeiten zugeflossen; er erspart sich dadurch nicht zuletzt die Zinsbelastung und hat es nun in der Hand, durch neuerliche Inanspruchnahme der ihm eingeräumten Kreditlinie Geld aufzunehmen. Zahlungspflichten aus privaten Darlehen sind bei der Berechnung der Eigenbeteiligung an den Kosten der Prozessführung grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (Bestätigung der bisherigen Bezirksrechtsprechung). Wird auf die sofortige Beschwerde hin zwar die Höhe der Einmalzahlung bestätigt, jedoch Ratenzahlung angeordnet, kann dies eine hälftige Reduzierung der Beschwerdegebühr nach § 131 b KostO rechtfertigen. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 13 Ta 291/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ArbGG, GVG, ZPO |
| Schlagworte: | Rechtswegzuständigkeit, Arbeitnehmerbegriff, designierter Gesellschafter einer GmbH, arbeitnehmerähnliche Person |
| Leitsatz: | 1. Ein GmbH-Gesellschafter mit einem Gesellschaftsanteil von 15 Prozent kann gleichwohl Arbeitnehmer der Gesellschaft sein. Mit einem solchen Anteil verfügt er nicht über eine gesetzliche Sperrminorität und damit nicht über ein solches Maß an Selbstbestimmung, das jedwede arbeitsrechtliche Beziehung von vornherein ausschlösse. 2. Die wirtschaftliche Abhängigkeit einer arbeitnehmerähnlichen Person ist nicht schon deshalb zu verneinen, wie er keine laufenden Bezüge erhält. Die wirtschaftliche Gegenleistung für seine Tätigkeit kann auch darin zum Ausdruck kommen, dass er Geschäftsanteile deutlich unter ihrem Verkehrswert erhält. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 13 Ta 77/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Abänderungsantrag, Raten, PKH - Bewilligung |
| Leitsatz: | Bei einem Abänderungsantrag nach § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO ist vor einer Aufhebung der Ratenzahlungsanordnung über den Wortlaut hinaus die Hilfsbedürftigkeit erneut zu beurteilen. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 13 Ta 123/03 | |