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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht KölnVerkündungsdatum08 / 2003 

Landesarbeitsgericht Köln

Entscheidungen 08 / 2003



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-KOELN – Urteil, 8 Sa 268/03 vom 27.08.2003

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO, BGB
Schlagworte:Auflösungsvertrag, Schriftform, Treu und Glauben
Leitsatz:Ein Auflösungsvertrag, der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Gegenstand hat, bedarf der Schriftform.

Einer Vertragspartei, die sämtliche Vorteile aus einem nichtigen Vertrag gezogen hat, ist es nach Treu und Glauben versagt, sich auf die Nichtigkeit des Vertrages wegen Formmangels zu berufen (BGH NJW 1996, 2503 f.).
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 8 Sa 268/03



LAG-KOELN – Urteil, 5 Sa 507/03 vom 14.08.2003

Rechtsgebiete:BAT
Schlagworte:Diplombibliothekar, Eingruppierung
Leitsatz:Die in Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 8 b) als Eingruppierungsmerkmal geforderte abgeschlossene Fachausbildung eines Diplombibliothekars kann durch eine andere abgeschlossene Ausbildung oder sonstige berufliche Fähigkeiten und Erfahrungen nicht ersetzt werden.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 5 Sa 507/03

LAG-KOELN – Urteil, 7 Sa 497/03 vom 13.08.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Abfindung, Verjährung, Verwirkung
Leitsatz:Eine Abfindung, die dazu dienen soll, die Nachteile auszugleichen, die durch einen betriebsbedingten Arbeitspatzverlust verursacht werden, unterliegt auch dann der allgemeinen 30-jährigen Verjährungsfrist gemäß § 195 a. F. BGB und nicht der kurzen Verjährung gemäß § 196 I Nr. 8 u. 9 BGB a. F., wenn sie nicht in einem Sozialplan, sondern per Gesamtzusage oder individuell versprochen wird.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 497/03

LAG-KOELN – Urteil, 11 Sa 238/03 vom 08.08.2003

Rechtsgebiete:TV Ang, BGB
Schlagworte:Karneval, Rosenmontag, Arbeitsbefreiung, betriebliche Übung, tarifliche Schriftformklausel
Leitsatz:Ein Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung an Rosenmontag durch betriebliche Übung ist im Geltungsbereich des ehemaligen TV Arb (Tarifvertrag für Arbeiter der Deutschen Bundespost) auch durch wiederholte vorbehaltlose Gewährung nicht entstanden. Er ist auch nicht dadurch entstanden, dass die Praxis nach der Privatisierung zur Deutschen Telekom AG fortgesetzt wurde, bis für diese der MTV am 01.07.2001 in Kraft trat. Dem stand die Formklausel für Nebenabreden in beiden Tarifwerken entgegen. Die Arbeitsbefreiung an Rosenmontag ist eine Nebenabrede.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 Sa 238/03


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