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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht KölnVerkündungsdatum05 / 2003 

Landesarbeitsgericht Köln

Entscheidungen 05 / 2003



Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:


LAG-KOELN – Urteil, 11 TaBV 84/02 vom 09.05.2003

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Mitbestimmung, Eingruppierung, Gleichbehandlung, betriebliche Übung, Vergütungsschema
Leitsatz:1. Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG, Alternative "Eingruppierung" setzt voraus, dass der Arbeitgeber zur Eingruppierung aus anderen Rechtsgründen verpflichtet ist; es kommt nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber bei der Einstellung von Arbeitnehmern die Vergütung frei aushandelt, ohne dass ein Tarifvertrag oder ein sonstiges Vergütungsschema aus Rechtsgründen angewandt werden müsste.

2. Ein (nicht allgemein verbindlicher) Entgelttarifvertrag (ETV) wird nicht deshalb aus Gründen der Gleichbehandlung auf die Arbeitsverhältnisse der nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer anwendungspflichtig, weil der Arbeitgeber ihn auf die Arbeitsverhältnisse der tarifgebundenen (pflichtgemäß) anwendet; er wird auch nicht kraft betrieblicher Übung auf die Arbeitsverhältnisse der Nicht-Tarifgebundenen anwendungspflichtig, wenn der Arbeitgeber sich bei der Lohnfindung an ihm aus Wettbewerbsgründen orientiert, dabei die nach Ansicht des Betriebsrats falsche Gehaltsgruppe im Auge hat und die tariflichen Entgeltbeträge (der falschen Gruppe) nicht starr übernimmt, sondern teilweise vom Betriebsrat so genannte "außertarifliche" Vergütungsbestandteile gewährt. Unter diesen Voraussetzungen entsteht auch kein inhaltlich an den ETV angelehntes generelles Vergütungsschema, bei dessen Anwendung der Betriebsrat mitzubestimmen hätte.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 TaBV 84/02



LAG-KOELN – Urteil, 11 Sa 1145/02 vom 09.05.2003


LAG-KOELN – Beschluss, 4 Ta 104/03 vom 07.05.2003

Rechtsgebiete:BRAGO
Leitsatz:Ordnet das Landesarbeitsgericht in einem Beschwerdeverfahren (Ta) über eine einstweilige Verfügung mündliche Verhandlung an, so richten sich die Rechtsanwaltsgebühren vom Zeitpunkt der Anordnung an nach § 31 ff. BRAGO. Eine Erhöhung der Gebühren auf 13/10 findet nicht statt.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 4 Ta 104/03

LAG-KOELN – Beschluss, 12 Ta 133/03 vom 05.05.2003

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Zeugnisberichtigung, Eilverfahren
Leitsatz:In Ausnahmefällen kann auch ein Zeugnisberichtigungsanspruch im Wege der Einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden. Dazu bedarf es neben der Glaubhaftmachung, dass ein Obsiegen im Verfahren zur Hauptsache überwiegend wahrscheinlich ist (Verfügungsan-spruch), auch der Darlegung und Glaubhaftmachung, dass das erteilte Zeugnis schon nach der äußeren Form und seinem Inhalt als Grundlage für eine Bewerbung ungeeignet ist (Ver-fügungsgrund).
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 12 Ta 133/03


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