JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Köln > Verkündungsdatum > 05 / 2003
Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | einstweilige Verfügung, Weiterbeschäftigung |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 4 Sa 553/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, KSchG |
| Schlagworte: | Kündigung, Kleinbetrieb, Treu und Glauben, Darlegungs- und Beweislast |
| Leitsatz: | Außerhalb des Anwendungsbereichs des KSchG hat grundsätzlich der Arbeitnehmer die von ihm behaupteten Unwirksamkeitsgründe darzulegen und zu beweisen. Zu seinen Gunsten kommen allerdings die Grundsätze der abgestuften Darlegungs- und Beweislast zur Anwendung. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 3 Sa 723/02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB § 823 Abs. 2 |
| Schlagworte: | Arbeitnehmerhaftung, mittlere Fahrlässigkeit, Haftungsobergrenze |
| Leitsatz: | 1. Zu den Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines Verkäufers in einem Einzelhandelsgeschäft der Unterhaltungselektronik-Branche. 2. Ist der Verkäufer aufgrund eigenen fahrlässigen Verhaltens einem Betrüger aufgesessen, bei dem die ausgelieferte Ware nicht wiederzuerlangen ist, so besteht der Schaden des Arbeitgebers in dem Risiko der Uneinbringlichkeit der Schadensersatz-, bzw. Kaufpreisforderung gegen den "Käufer". 3. Soweit der Arbeitnehmer an diesem Schaden zu beteiligen ist, hat der Arbeitgeber ihm Zug um Zug seine Ansprüche gegen den Primärschädiger abzutreten. 4. Der Arbeitnehmer kann gegenüber dem Haftungsanspruch nicht einwenden, der Unternehmer könne seinen Schaden oder einen Teil davon gegebenenfalls von der Steuer absetzen. 5. Im Arbeitnehmerhaftungsrecht kann eine starre Haftungsobergrenze - etwa in Höhe eines Bruttomonatseinkommens - nicht angenommen werden, da sie bislang im Gesetz keine Stütze findet. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 830/02 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | PKH-Beschwerde, Ratenhöhe |
| Leitsatz: | Im Beschwerdeverfahren kann die durch die PKH-Gewährung mit Ratenzahlung belastete Partei nur Einwendungen zu den Berechnungsgrundlagen (Streitwert, Entstehen und Höhe der Gebühren) vortragen. Die fehlerhafte Erfüllung des Mandatsvertrages und daraus herrührende evtl. Schadensersatzansprüche sind vor den ordentlichen Gerichten zu klären. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 2 Ta 124/03 | |