JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Köln > Verkündungsdatum > 10 / 2002
Insgesamt sind 13 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | KSchG, ZPO, ArbGG |
| Leitsatz: | Fordert eine Betriebsvereinbarung als Voraussetzung für eine Jahressonderzahlung die Existenz eines "unbefristeten Arbeitsverhältnisses, das nicht durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag zum Zeitpunkt der Auszahlung begrenzt ist," so schließt sie den Anspruch eines vor Fälligkeit gekündigten Arbeitnehmers auch dann aus, wenn die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich die Kündigungsfrist auf eine gesetzlich oder sonstwie nicht vorgesehene Länge erweitern (hier: um ein Jahr). |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 (3) Sa 526/02 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, ArbGG |
| Schlagworte: | Berufungsbegründungsfrist, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Anwaltsverschulden, Vorfrist |
| Leitsatz: | Ein Rechtsanwalt, der das Mandat nur vier Tage vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist erhält, beachtet die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht, wenn er die Akten, ohne die sofortige Rückgabe anzuordnen, noch in den Geschäftsgang gibt, obwohl zu diesem Zeitpunkt die in seinem Büro praktizierte einwöchige Vorfrist bereits abgelaufen. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 Sa 534/02 | |
| Rechtsgebiete: | InsO |
| Schlagworte: | Verzicht, Widerruf, Sozialplan |
| Leitsatz: | Der Betriebsrat kann auf das nach § 124 InsO bestehende Recht, den vor Insolvenzeintritt abgeschlossenen Sozialplan zu widerrufen, jedenfalls nach Insolvenzeintritt wirksam verzichten. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 5 (4) TaBV 44/02 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, BGB |
| Schlagworte: | Betriebsrat, Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit, Erforderlichkeit, Plausibilitätskontrolle, Vergütung |
| Leitsatz: | 1. Einer Partei ist es nach § 242 BGB verwehrt, sich auf eine für die Gegenseite ungünstige Darlegungs- und Beweislage zu berufen, wenn sie die ungünstige Darlegungs- und Beweislast vorprozessual verursacht hat. 2. Voraussetzungen im Sinne von vorstehend zu 1. sind durch den Arbeitgeber gesetzt, soweit Betriebsratstätigkeiten eines Betriebsratsmitgliedes außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit durch vom Arbeitgeber veranlaßte Aufzeichnungen zu dokumentieren sind, ohne dass der Arbeitgeber zeitnah zum Anfall der Tätigkeit nähere Angaben zur Erforderlichkeit im Hinblick auf eine durchzuführende Plausibilitätskontrolle abverlangt. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 8 Sa 684/02 | |