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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht KölnVerkündungsdatum09 / 2002 

Landesarbeitsgericht Köln

Entscheidungen 09 / 2002



Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-KOELN – Urteil, 2 Sa 422/02 vom 30.09.2002

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Betriebsübergang, hoheitliches Handeln, Ordnungsbehörde, Gefahrenabwehr
Leitsatz:Ordnet die Heimaufsicht/Ordnungsbehörde hinsichtlich eines Altenheims zur Gefahrenabwehr an, dass Mitarbeiter des Heims dieses bis zur Verlegung der Pflegebedürftigen weiterbetrieben und wird den Mitarbeitern als Nichtstörern Vergütung für ihre Arbeitsleistung gewährt, kommt es hierdurch nicht zum Betriebsübergang auf die Ordnungsbehörde/Heimaufsicht.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 2 Sa 422/02



LAG-KOELN – Urteil, 10 Sa 612/02 vom 19.09.2002

Rechtsgebiete:GG, LuftpersVO
Schlagworte:Ausbildungskosten, Rückzahlung, Type-Rating mit CCC-Schulung, Bindungsdauer
Leitsatz:Die zulässige Bindungsdauer bei Musterberechtigungen für einen Flugzeugtyp kann 1 Jahr überschreiten, wenn zusätzlich eine sog. CCC-Schulung erfolgt, die das berufsmäßige Fliegen erlaubt.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 10 Sa 612/02

LAG-KOELN – Urteil, 11 Sa 329/02 vom 12.09.2002

Rechtsgebiete:BGB, KSchG
Schlagworte:Kündigung, fristlos, Arbeitsverweigerung, Abmahnung, Auflösung
Leitsatz:1. Die Arbeitsverweigerung setzt als Kündigungsgrund grundsätzlich voraus, dass sie trotz einer Abmahnung fortgesetzt wird.

2. Eine Abmahnung im Rechtssinne liegt nicht schon deshalb vor, weil die Maßnahme als solche bezeichnet wird ("Ich mahne Sie hiermit förmlich ab"). Insbesondere in der betrieblichen Umgangssprache hat der Arbeitgeber die Drohung mit der Kündigung auch auszusprechen; weicht er auf eigenes Risiko auf Umschreibungen aus ("Sie sind sich im klaren über die Folgen"), hat er diese so zu wählen, dass die Kündigungsdrohung bei seinem konkreten Gesprächspartner auch mit Sicherheit ankommt.

3. Auf beiderseitigen Auflösungsantrag erfolgt die Auflösung ohne Prüfung von Auflösungsgründen. Im Falle der fristlosen Kündigung erfolgt sie zu dem mit der Kündigung beabsichtigten Zeitpunkt.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 Sa 329/02

LAG-KOELN – Urteil, 4 Sa 503/02 vom 06.09.2002

Rechtsgebiete:ZPO, BetrVG
Schlagworte:Tariföffnungsklausel/Jahresleistung
Leitsatz:1) Fußnote 1 zu § 4 des Tarifvertrages über Jahresleistung (chemische Industrie) lässt es zu, dass die Betriebsparteien mit Zustimmung der Tarifparteien auch die vollständige Nichtauszahlung der Jahresleistung vereinbaren.

2) Im individualrechtlichen Verfahren des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber ist in diesem Falle nicht zu überprüfen, ob die "tiefgreifenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten" vorlagen.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 4 Sa 503/02


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