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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht KölnVerkündungsdatum07 / 2002 

Landesarbeitsgericht Köln

Entscheidungen 07 / 2002



Insgesamt sind 19 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 17 bis 20:


LAG-KOELN – Urteil, 4 (6) Sa 161/02 vom 05.07.2002

Rechtsgebiete:InSO
Schlagworte:Kündigung durch Insolvenzverwalter
Leitsatz:Die Wirksamkeit einer Kündigung, die ein Insolvenzverwalter wegen einer von ihm beschlossenen Stillegung ausspricht, ist nicht von einer Zustimmung der Gläubigerversammlung oder des Gläubigerausschusses zur Kündigung oder Stillegung abhängig.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 4 (6) Sa 161/02



LAG-KOELN – Urteil, 11 Sa 75/02 vom 05.07.2002

Rechtsgebiete:ArbGG
Schlagworte:Vorruhestand, Gesamtversorgung, Kürzung eines vom Arbeitgeber zum Arbeitslosengeld entrichteten Zuschusses nach der Entscheidung des BVerfG v. 24.05.2000
Leitsatz:Gesetz zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt

Wenn sich durch die Entscheidung des BVerfG v. 24.05.2000 (1 BvL 1/98), wonach einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bei der Berechnung von Arbeitslosengeld zu berücksichtigen ist, das von einem "Vorruheständler" bezogene Arbeitslosengeld erhöht, kann sein ehemaliger Arbeitgeber den von ihm entrichteten Zuschuss zum Arbeitslosengeld in entsprechendem Umfang kürzen, sofern dieser auf einer vereinbarten Vorruhestandsregelung beruht, die eine Versorgungsleistung des Arbeitgebers "unter Anrechnung von Arbeitslosengeld" vorsieht und im Sinne einer Gesamtversorgung begrenzt ist.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 Sa 75/02

LAG-KOELN – Urteil, 11 Sa 559/01 vom 05.07.2002

Rechtsgebiete:BGB, RTV f. d. Gebäudereinigerhandwerk NRW
Schlagworte:Verzugslohn, Annahmeverzug, böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs, Arbeitsaufforderung, Ausschlussfrist
Leitsatz:1. Arbeitsaufforderungen des Arbeitgebers beenden seinen durch eine unwirksame Kündigung entstandenen Annahmeverzug nur, wenn er zugleich seine Kündigung zurücknimmt und sein Arbeitsangebot nicht befristet - etwa auf die Dauer eines Kündigungsschutzprozesses. Nicht-Annahme des Angebots kann aber böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs i. S. v. § 615 S. 2 BGB sein.

2. Böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs i. S. v. § 615 S. 2 BGB erfordert positive Kenntnis des Arbeitnehmers von der Arbeitsmöglichkeit und seine vorsätzliche Untätigkeit; fahrlässige Unkenntnis reicht nicht aus. Grundsätzlich schließt den Vorwurf die Tatsache aus, dass sich der Arbeitnehmer beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet hat.

3. Positive Kenntnis i. S. v. Zf. 2 beweist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht schon durch den Beweis des Zugangs eines Arbeitsangebotsschreibens.

4. Die außergerichtliche Geltendmachung kündigungsakzessorischer Ansprüche kann durch Erhebung der Kündigungsschutzklage geschehen. Unschädlich ist, wenn die Geltendmachung auf diese Weise vor Fälligkeit erfolgt. Der Lauf eventuell vom Tarifvertrag vorgesehener weiterer Firsten setzt in diesem Fall mit der Fälligkeit ein.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 Sa 559/01


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