JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Köln > Verkündungsdatum > 07 / 2002
Insgesamt sind 19 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 17 bis 20:
| Rechtsgebiete: | InSO |
| Schlagworte: | Kündigung durch Insolvenzverwalter |
| Leitsatz: | Die Wirksamkeit einer Kündigung, die ein Insolvenzverwalter wegen einer von ihm beschlossenen Stillegung ausspricht, ist nicht von einer Zustimmung der Gläubigerversammlung oder des Gläubigerausschusses zur Kündigung oder Stillegung abhängig. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 4 (6) Sa 161/02 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG |
| Schlagworte: | Vorruhestand, Gesamtversorgung, Kürzung eines vom Arbeitgeber zum Arbeitslosengeld entrichteten Zuschusses nach der Entscheidung des BVerfG v. 24.05.2000 |
| Leitsatz: | Gesetz zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt Wenn sich durch die Entscheidung des BVerfG v. 24.05.2000 (1 BvL 1/98), wonach einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bei der Berechnung von Arbeitslosengeld zu berücksichtigen ist, das von einem "Vorruheständler" bezogene Arbeitslosengeld erhöht, kann sein ehemaliger Arbeitgeber den von ihm entrichteten Zuschuss zum Arbeitslosengeld in entsprechendem Umfang kürzen, sofern dieser auf einer vereinbarten Vorruhestandsregelung beruht, die eine Versorgungsleistung des Arbeitgebers "unter Anrechnung von Arbeitslosengeld" vorsieht und im Sinne einer Gesamtversorgung begrenzt ist. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 Sa 75/02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, RTV f. d. Gebäudereinigerhandwerk NRW |
| Schlagworte: | Verzugslohn, Annahmeverzug, böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs, Arbeitsaufforderung, Ausschlussfrist |
| Leitsatz: | 1. Arbeitsaufforderungen des Arbeitgebers beenden seinen durch eine unwirksame Kündigung entstandenen Annahmeverzug nur, wenn er zugleich seine Kündigung zurücknimmt und sein Arbeitsangebot nicht befristet - etwa auf die Dauer eines Kündigungsschutzprozesses. Nicht-Annahme des Angebots kann aber böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs i. S. v. § 615 S. 2 BGB sein. 2. Böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs i. S. v. § 615 S. 2 BGB erfordert positive Kenntnis des Arbeitnehmers von der Arbeitsmöglichkeit und seine vorsätzliche Untätigkeit; fahrlässige Unkenntnis reicht nicht aus. Grundsätzlich schließt den Vorwurf die Tatsache aus, dass sich der Arbeitnehmer beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet hat. 3. Positive Kenntnis i. S. v. Zf. 2 beweist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht schon durch den Beweis des Zugangs eines Arbeitsangebotsschreibens. 4. Die außergerichtliche Geltendmachung kündigungsakzessorischer Ansprüche kann durch Erhebung der Kündigungsschutzklage geschehen. Unschädlich ist, wenn die Geltendmachung auf diese Weise vor Fälligkeit erfolgt. Der Lauf eventuell vom Tarifvertrag vorgesehener weiterer Firsten setzt in diesem Fall mit der Fälligkeit ein. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 Sa 559/01 | |
"Landesarbeitsgericht Köln - Entscheidungen 07 / 2002 - Seite 5" © JuraForum.de — 2003-2012
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