JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Köln > Verkündungsdatum > 07 / 2002
Insgesamt sind 19 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, AVR |
| Schlagworte: | einstweilige Verfügung, Versetzung, Direktionsrecht, Betriebliche Übung, Schriftformerfordernis |
| Leitsatz: | 1. Das Direktionsrecht umfasst auch das Recht, die Lage der Arbeitszeit einseitig zu ändern, insbesondere den Wechsel von der Nacht- zur Tagarbeit anzuordnen - auch dann, wenn in der Vergangenheit jahrelang anderweitig verfahren wurde. In der jahrelangen Praxis ist grundsätzlich kein Verhalten des Arbeitgebers zu finden, das den Schluss erlaubt, er wolle sich vertragsrechtlich binden. 2. Ein konstitutives Schriftformerfordernis für Vertragsänderungen und -ergänzungen (z. B. § 7 Abs. 2 AVR) verhindert das Entstehen einer betrieblichen Übung. 3. Der Arbeitgeber, der ein Altenpflegeheim trägt, überschreitet durch die Versetzung einer Pflegekraft vom Nacht- in den Tagdienst sein Ermessen auch dann nicht, wenn dies mit dem Verlust von Zulagen und Einschränkungen der Arbeitnehmerin bei der Pflege ihres behinderten Sohnes verbunden ist, sofern die Arbeitnehmerin dadurch einer besseren Kontrolle unterworfen werden soll, nachdem sie durch falsche Eintragungen in die Pflegeprotokolle das in sie gesetzte Vertrauen erschüttert hat. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 Ta 224/02 | |
| Rechtsgebiete: | SGB VII |
| Leitsatz: | Der Vorsatz des Unternehmers muss sich, wenn ein Arbeitnehmer Schadensersatz oder Schmerzensgeld wegen einer Berufskrankheit begehrt, auf die Handlung und den Erfolg (Eintritt der Berufskrankheit) beziehen. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 4 Sa 309/02 | |
| Rechtsgebiete: | TrennungsgeldVO, BundesumzugskostenG, BAT, Dienstrechtliches Begleitgesetz, Umzugs-TV |
| Schlagworte: | Verlegung des Regierungssitzes, Trennungsgeld, Umzugskostenvergütung, Widerruf der Zusage der Umzugskostenvergütung, Altersteilzeit, Blockmodell, Alterspendler, Gleichbehandlungsgrundsatz, Umzugshinderungsgrund |
| Leitsatz: | Das Dienstrechtliche Begleitgesetz vom 30.07.1996 (DBegIG) befasst sich mit personellen Maßnahmen, also auch mit Versetzungen, die im Zusammenhang mit der Verlegung des Regierungssitzes von Bonn nach Berlin stehen; es enthält eine Vergünstigung für die Mitarbeiter, die zur Zeit der Versetzung das 58. Lebensjahr erreicht haben (58er-Regelung, Alterspendler-Regelung): Durch den Verzicht auf die Zusage der Umzugskostenvergütung ermöglicht es den Senioren, trotz Verlegung des Dienstortes weiterhin gegen Zahlung von Trennungsgeld usw. zu "pendeln". Diese Privilegierung ist nicht auf Altersteilzeitler im Blockmodell, die die Altersvoraussetzung nicht erfüllen, zu übertragen mit der Begründung, durch den frühen Eintritt in die Freistellungsphase nach ihrer Versetzung verkürze sich ihre Verwendungsdauer am neuen Dienstort in ähnlicher Weise wie bei den Senioren. Die Differenzierung zwischen Senioren und Altersteilzeitlern ist nicht gleichheitswidrig. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 Sa 154/02 | |
| Rechtsgebiete: | VersO, ZPO, BetrAVG |
| Schlagworte: | Betriebliche Altersversorgung, ergänzende Auslegung, versicherungsmathematischer Abschlag |
| Leitsatz: | Die Zulässigkeit eines versicherungsmathematischen Abschlags für Betriebsrenten (vgl. § 6 Nr. 3 23.01.01 AP BetrAVG § 2 Nr. 35; 24.07.01 DB 2002, 588) kann sich aus einer ergänzenden Auslegung der Versorgungsordnung ergeben. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 4 Sa 232/02 | |