( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht KölnVerkündungsdatum07 / 2001 

Landesarbeitsgericht Köln

Entscheidungen 07 / 2001



Insgesamt sind 2 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-KOELN – Urteil, 2 Sa 1457/00 vom 30.07.2001

Rechtsgebiete:InsO, BGB
Schlagworte:Insolvenz, Annahmeverzug, Masseverbindlichkeit, Zeugnisanspruch.
Leitsatz:Der Zeugnisanspruch für die gesamte Arbeitszeit richtet sich zumindest dann gegen den Insolvenzverwalter, wenn dieser das Arbeitsverhältnis fortgesetzt hat. Lohnansprüche nach Insolvenzeröffnung sind auch dann Masseverbindlichkeiten, wenn der Arbeitnehmer nicht beschäftigt wurde und ihm der Anspruch aus Annahmeverzug zusteht.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 2 Sa 1457/00



LAG-KOELN – Beschluss, 8 TaBV 4/01 vom 11.07.2001

Rechtsgebiete:ArGG, ZPO
Schlagworte:Befangenheit, Vorsitzender Einigungsstelle, Antragsbefugnis, Beendigung des Einigungsstellenverfahrens
Leitsatz:1. Das besondere Beschlussverfahren nach § 98 ArbGG betrifft Entscheidungen über die Besetzung der Einigungsstelle und im Hinblick auf seine Anwendung auf Befangenheitsfälle der Abberufung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle.

2. Antragsbefugte Beteiligte für dieses Verfahren sind die Betriebspartner als Träger der Mitbestimmungsrechte, die durch die durch die Einigungsstelle geregelt werden sollen. Dies sind auf der einen Seite der Arbeitgeber bzw. der Unternehmer und auf der anderen Seite der Betriebsrat oder der Gesamtbetriebsrat.

3. Die von den Mitbestimmungspartnern in die Einigungsstelle berufenen Beisitzer der Einigungsstelle werden durch ihre Bestellung nicht Träger des Mitbestimmungsrechts und sind daher für die Geltendmachung von Befangenheitsgründen gegenüber dem Vorsitzenden der Einigungsstelle in dem hierfür vorgesehenen gerichtlichen Verfahren nicht antragsbefugt. Diese Antragsbefugnis ist eine von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu prüfende Prozessvoraussetzung, bei deren Fehlen der gestellte Antrag als unzulässig abzuweisen ist (vgl. BAG 27.11.1973, APNr. 4 zu § 40 BetrVG 1972; vom 15.08.1978, APNr. 1 zu § 23 BetrVG 1972; vom 25.08.1981 APNr. 2 zu § 83 ArbGG 1979; vom 31.01.1989 EzA § 81 ArbGG 1979 Nr. 14).

4. Der Gesamtbetriebsrat ist als Träger eines Mitbestimmungsrechts nach § 87 BetrVG grundsätzlich antragsbefugt für einen Antrag auf Ablösung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle im Verfahren nach § 98 ArbGG. Er kann dieses Verfahren allerdings dann nicht mehr anhängig machen, wenn das Verfahren vor der Einigungsstelle bereits durch Spruch beendet ist. In diesem Fall ist der im Verfahren nach § 98 ArbGG geltend gemachte Antrag als unzulässig zurückzuweisen ( entsprechende Anwendung dieser für das über die Ablehnung eines Schiedsrichters anhängig gemachte Verfahren entwickelten Grundsätze des BGH, Urteil vom 12.12.1963 BGHZ 40, 342, 343).

5. Ergibt sich in einem solchen Fall, dass aus Gründen des Zeitablaufs eine frühere Möglichkeit der Geltendmachung der Befangenheitsgründe nicht bestanden hat, so ist nunmehr über die Frage der Berechtigung eines Befangenheitsgrundes allein im Anfechtungsverfahrenverfahren den Spruch der Einigungsstelle betreffend zu befinden ( so für das Schiedsverfahren BGH Urteil vom 12.12.193 a.a.O.; Musielak-Voit ZPO 2. Aufl. § 1037 Rn 5 m.w.N.).
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 8 TaBV 4/01


Weitere Urteile



Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-koeln/uebersicht-2001-07

"Landesarbeitsgericht Köln - Entscheidungen 07 / 2001 - Seite 1" © JuraForum.de — 2003-2011

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN