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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 30.10.2006, Aktenzeichen: 14 Sa 158/06 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 14 Sa 158/06

Urteil vom 30.10.2006


Leitsatz:1. An eine außerordentliche Kündigung bei ordentlicher Unkündbarkeit sind strenge Maßstäbe anzulegen (im Anschluss an BAG, Urteil vom 11.03.1999 - 2 AZR 427/08 - AP Nr. 150 zu § 626 BGB).

2. Eine solche außerordentliche Kündigung kommt in Betracht, wenn eine Patientenbetreuerin in einer Vielzahl von Fällen unter Gefährdung der Gesundheitsinteressen der Patienten ihre Arbeit nicht oder nachlässig verrichtet und insgesamt vier Abmahnungen zu keiner Besserung führen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 626 Abs. 1,
Stichworte:Außerordentliche Kündigung bei ordentlicher Unkündbarkeit,
Verfahrensgang:ArbG Köln 17 Ca 7507/04 vom 16.08.2005

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