JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 30.09.2002, Aktenzeichen: 2 Sa 422/02
| Leitsatz: | Ordnet die Heimaufsicht/Ordnungsbehörde hinsichtlich eines Altenheims zur Gefahrenabwehr an, dass Mitarbeiter des Heims dieses bis zur Verlegung der Pflegebedürftigen weiterbetrieben und wird den Mitarbeitern als Nichtstörern Vergütung für ihre Arbeitsleistung gewährt, kommt es hierdurch nicht zum Betriebsübergang auf die Ordnungsbehörde/Heimaufsicht. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 613 a, |
| Stichworte: | Betriebsübergang, hoheitliches Handeln, Ordnungsbehörde, Gefahrenabwehr, |
| Verfahrensgang: | ArbG Köln 17 Ca 11649/01 vom 24.01.2002 |
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