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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 30.07.2007, Aktenzeichen: 2 Sa 357/07 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 2 Sa 357/07

Urteil vom 30.07.2007


Leitsatz:Werden in einem Konzern Personalverwaltung und Lohnbuchhaltung zentral von der Muttergesellschaft erledigt, so gehören die hiermit beschäftigten Mitarbeiter ohne weitere Darlegungen nicht zum weit entfernten, ausschließlich mit Brandschutz für einen Dritten beschäftigten Betrieb eines Tochterunternehmens.
Rechtsgebiete:KSchG
Vorschriften:KSchG § 1, KSchG § 23,
Stichworte:Gemeinsamer Betrieb, Konzernzusammenarbeit,
Verfahrensgang:ArbG Köln 8 Ca 3457/06 vom 25.01.2007

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