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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 30.07.2001, Aktenzeichen: 2 Sa 1457/00 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 2 Sa 1457/00

Urteil vom 30.07.2001


Leitsatz:Der Zeugnisanspruch für die gesamte Arbeitszeit richtet sich zumindest dann gegen den Insolvenzverwalter, wenn dieser das Arbeitsverhältnis fortgesetzt hat. Lohnansprüche nach Insolvenzeröffnung sind auch dann Masseverbindlichkeiten, wenn der Arbeitnehmer nicht beschäftigt wurde und ihm der Anspruch aus Annahmeverzug zusteht.
Rechtsgebiete:InsO, BGB
Vorschriften:InsO § 55, BGB § 630,
Stichworte:Insolvenz, Annahmeverzug, Masseverbindlichkeit, Zeugnisanspruch.,
Verfahrensgang:ArbG Köln 3 (12) Ca 7224/99 vom 03.05.2000

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