JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 30.04.2003, Aktenzeichen: 3 Sa 756/02
| Leitsatz: | 1. Verweigert der Arbeitgeber unter Berufung auf eine unzureichende Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gemäß § 320 BGB die Zahlung der Vergütung, so ist er grundsätzlich für die teilweise Nichterfüllung des Arbeitnehmers darlegungs- und beweisbelastet. 2. Dabei gilt eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Wendet der Arbeitgeber ein, der Arbeitnehmer habe überhaupt keine Arbeit für ihn geleistet, so ist es Aufgabe des Arbeitnehmers, seine Arbeitsleistung nach Art, Ort und Umfang näher zu beschreiben oder zumindest konkrete Arbeitsangebote darzulegen. Erst danach muss sodann der Arbeitgeber auf der zweiten Stufe diesen Sachvortrag des Arbeitnehmers widerlegen und letztlich seinerseits darlegen und beweisen, an welchen Tagen der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hat (vgl. LAG Köln, Urteil vom 20.05.1999 - 6 Sa 65/99 -). |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 320, BGB § 611 Abs. 1, |
| Stichworte: | Vergütung, Einrede des nichterfüllten Vertrages, Darlegungs- und Beweislast, |
| Verfahrensgang: | ArbG Köln 12 Ca 4285/01 vom 26.03.2003 |
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