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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 29.11.2005, Aktenzeichen: 9 (7) Sa 657/05 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 9 (7) Sa 657/05

Urteil vom 29.11.2005


Leitsatz:1. Der Arbeitgeber kann berechtigt sein, einem Außendienstmitarbeiter im Wege des Direktionsrechts einen anderen Verkaufsbezirk zuzuweisen.

2. Die mehrfache Verweigerung des Grußes gegenüber dem Arbeitgeber nach dessen vorherigem Gruß stellt keine - grobe - Beleidigung dar, die zum Ausspruch einer Kündigung berechtigen könnte oder jedenfalls einen Auflösungsantrag begründet.
Rechtsgebiete:KSchG
Vorschriften:KSchG § 1 Abs. 2,
Schlagworte:Außendienstmitarbeiter, Direktionsrecht, Kündigung, Beleidigung,
Verfahrensgang:ArbG Aachen 9 Ca 3927/04 vom 18.02.2005

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