JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 29.11.2005, Aktenzeichen: 9 (7) Sa 657/05
| Leitsatz: | 1. Der Arbeitgeber kann berechtigt sein, einem Außendienstmitarbeiter im Wege des Direktionsrechts einen anderen Verkaufsbezirk zuzuweisen. 2. Die mehrfache Verweigerung des Grußes gegenüber dem Arbeitgeber nach dessen vorherigem Gruß stellt keine - grobe - Beleidigung dar, die zum Ausspruch einer Kündigung berechtigen könnte oder jedenfalls einen Auflösungsantrag begründet. |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Vorschriften: | KSchG § 1 Abs. 2, |
| Schlagworte: | Außendienstmitarbeiter, Direktionsrecht, Kündigung, Beleidigung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Aachen 9 Ca 3927/04 vom 18.02.2005 |
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