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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 29.10.2008, Aktenzeichen: 9 Sa 675/08 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 9 Sa 675/08

Urteil vom 29.10.2008


Leitsatz:1. Das Interesse des Arbeitgebers an einer geordneten Verlagerung der Betriebsorganisation rechtfertigt es, in einem Sozialplan festzulegen, dass Arbeitnehmer, die vorzeitig das Arbeitsverhältnis kündigen, keine Abfindung erhalten.

2. Zu einer geordneten Verlagerung gehört es auch, dass nach dem Umzug Arbeitnehmer am alten Standort vorübergehend Restarbeiten erledigen und die Einarbeitung der Mitarbeiter am neuen Standort unterstützen.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 75 Abs. 1,
Stichworte:Abfindung - Sozialplan - Gleichbehandlung - vorzeitige Kündigung,
Verfahrensgang:ArbG Köln, 1 Ca 9649/07 vom 04.04.2008

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