Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 29.05.2008, Aktenzeichen: 10 Sa 593/06 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 10 Sa 593/06

Urteil vom 29.05.2008


Leitsatz:1. Zur Zulässigkeit der arbeitsvertraglichen Vereinbarung der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit bei einem "Tondesigner/-techniker", der nach Abrede im Arbeitsvertrag "überwiegend künstlerische Tätigkeit" ausübt.

2. Die Kompetenz zur Sachentscheidung nach dem "Verbrauch" des Bühnenschiedsgerichtsverfahrens steht - auch bei einer etwaigen Aufhebung des Schiedsspruchs wegen gerügter Mängel - allein den Gerichten für Arbeitssachen zu. Ist der Schiedsspruch in der Sache richtig, "beruht" er nicht auf Mängeln.

3. Gegenstand des Aufhebungsverfahrens nach § 110 ArbGG ist das Sachbegehren (hier: Fortbestand des Arbeitsverhältnisses), das die klagende Partei vor dem Schiedsgericht anhängig gemacht hat (wie BAG, Urteil vom 12.01.2000 - 7 AZR 925/98).
Rechtsgebiete:ArbGG
Vorschriften:ArbGG § 101, ArbGG § 110,
Stichworte:Aufhebungsklage, Tondesigner/-techniker,
Verfahrensgang:ArbG Köln, 6 Ca 5945/05 vom 02.03.2006

Volltext

Um den Volltext vom LAG-KOELN – Urteil vom 29.05.2008, Aktenzeichen: 10 Sa 593/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "LAG-KOELN - 29.05.2008, 10 Sa 593/06" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum