JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 29.05.2008, Aktenzeichen: 10 Sa 593/06
| Leitsatz: | 1. Zur Zulässigkeit der arbeitsvertraglichen Vereinbarung der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit bei einem "Tondesigner/-techniker", der nach Abrede im Arbeitsvertrag "überwiegend künstlerische Tätigkeit" ausübt. 2. Die Kompetenz zur Sachentscheidung nach dem "Verbrauch" des Bühnenschiedsgerichtsverfahrens steht - auch bei einer etwaigen Aufhebung des Schiedsspruchs wegen gerügter Mängel - allein den Gerichten für Arbeitssachen zu. Ist der Schiedsspruch in der Sache richtig, "beruht" er nicht auf Mängeln. 3. Gegenstand des Aufhebungsverfahrens nach § 110 ArbGG ist das Sachbegehren (hier: Fortbestand des Arbeitsverhältnisses), das die klagende Partei vor dem Schiedsgericht anhängig gemacht hat (wie BAG, Urteil vom 12.01.2000 - 7 AZR 925/98). |
| Rechtsgebiete: | ArbGG |
| Vorschriften: | ArbGG § 101, ArbGG § 110, |
| Stichworte: | Aufhebungsklage, Tondesigner/-techniker, |
| Verfahrensgang: | ArbG Köln, 6 Ca 5945/05 vom 02.03.2006 |
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