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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 29.05.2006, Aktenzeichen: 14 (13) Sa 57/06 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 14 (13) Sa 57/06

Urteil vom 29.05.2006


Leitsatz:1. Ist ein Anspruch auf Bezahlung von Pausenzeiten durch betriebliche Übung begründet worden, kann er durch eine gegenläufige betriebliche Übung wieder beseitigt werden (im Anschluss an BAG, Urteil vom 24.11.2004 - 10 AZR 202/04).

2. Ein Widerspruch gegen eine solche gegenläufige betriebliche Übung ist bei monatlicher Gewährung bzw. Nichtgewährung der Leistungen jedenfalls nicht mehr rechtzeitig, wenn er erst mehr als ein Jahr nach der Änderung erhoben wird.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 242,
Stichworte:Gegenläufige betriebliche Übung,
Verfahrensgang:ArbG Köln 6 Ca 13559/04 vom 13.10.2005

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