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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 29.04.2002, Aktenzeichen: 2 Sa 1240/01 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 2 Sa 1240/01

Urteil vom 29.04.2002


Leitsatz:Dauer der Unterbrechung und Zusammenrechnung von zwei Arbeitsverhältnissen im Hinblick auf die Wartezeit des § 1 KSchG. Eine Kündigung innerhalb der Wartezeit des § 1 KSchG ist nicht gemäß § 242 BGB unwirksam, wenn ein Arbeitgeber nicht bereit ist, Einschränkungen in seinem Direktionsrecht hinzunehmen, die dadurch veranlasst sind, dass ein Arbeitnehmer Tätigkeiten aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit nicht ausüben kann (Tätigkeiten als Bestattungsgehilfe durch Sinto).
Rechtsgebiete:KSchG, BGB
Vorschriften:KSchG § 1, BGB § 242,
Stichworte:Unterbrechung, Wartezeit, ethische Minderheit, Bestattungsgehilfe, Sinto,
Verfahrensgang:ArbG Köln 5 Ca 3562/01 vom 13.07.2001

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