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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 28.11.2005, Aktenzeichen: 2 Sa 238/05 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 2 Sa 238/05

Urteil vom 28.11.2005


Leitsatz:Bei einer weisungsfreien arbeitnehmerähnlichen Person, die insbesondere keinen Weisungen zur Arbeitszeit unterliegt, setzt die Bezahlung des Urlaubs nicht voraus, dass eine Festlegung des Urlaubszeitraums durch den Dienstgeber erfolgt. Ausreichend ist vielmehr, dass die arbeitnehmerähnliche Person absprachegemäß mit der Dienstleistung aussetzt und andere Gründe wie Erkrankung, pflichtwidriges Nichterscheinen nicht gegeben sind. Die Vereinbarung, die arbeitsfreie Zeit solle unbezahlt bleiben, ist unzulässig.
Rechtsgebiete:BUrlG
Vorschriften:BUrlG § 2, BUrlG § 7,
Stichworte:Urlaubsanspruch arbeitnehmerähnliche Person,
Verfahrensgang:ArbG Köln 8 Ca 1048/03 vom 28.10.2004

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